Betreff
Mitteilung der vorläufigen Anmeldezahlen sowie Klassenbildung zum Schuljahr 2020/2021 an den städtischen Grundschulen
Vorlage
1719/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die vorläufigen Anmeldezahlen der Grundschulen zur Kenntnis und schlägt dem Rat vor, die kommunale Klassenrichtzahl und die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Schulen in der Sitzung am 11.12.2019 auf der Grundlage der dann aktuellen Prognosedaten zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Die städt. Grundschulen haben das Schüleranmeldeverfahren 2020/2021 (Geburtszeitraum: 01.10.2013-30.09.2014) durchgeführt. Insgesamt wurden bislang 184 Schulneulinge für das kommende Schuljahr wie folgt angemeldet:

 

Kath. Grundschule Geilenkirchen:

72

Gem. Grundschule - Europa-Grundschule:

37

Kath. Grundschule Teveren:

15

Gem. Grundschule Gillrath:

40

Kath. Grundschule Würm:

*

Kath. Grundschule Immendorf:

20

*Das Anmeldeverfahren der Katholischen Grundschule Würm musste aus organisatorischen Gründen verschoben werden. Die aktuellen Zahlen werden mittels Tischvorlage in der Sitzung mitgeteilt.

 

Nach den aktuellen Daten des Melderegisters werden insgesamt 233 Kinder schulpflichtig.

 

Nach § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) ist die kommunale Klassenrichtzahl zu ermitteln. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt.

 

Ist der Rechenwert kleiner als 15, wird auf die darüber liegende Zahl aufgerundet. Ist er größer als 15 und kleiner als 30, wird ein Zahlenbruchteil unter 0,5 auf die darunter liegende Zahl abgerundet und ein Zahlenbruchteil ab 0,5 auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Ist der Rechenwert größer als 30, wird auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet. Da der Rechenwert vorliegend kleiner als 15 ist, wird auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet.

 

Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Dies kann zur Folge haben, dass an einzelnen Grundschulen Eingangsklassen nicht in der gewünschten Anzahl gebildet werden können und Eltern ihr Kind an einer anderen Grundschule anmelden müssen. Hinzu kommen kleinere Klassengrößen bei Inklusion. Schülerinnen und Schüler, die die Eingangsklasse wiederholen, sind ebenfalls zu berücksichtigen (Prognose). Nach Ergänzung des § 6a Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG NRW (letzter Satz) ist nunmehr die Einrichtung weiterer Eingangsklassen zulässig, soweit sich bis zum 1. August die Schülerzahl gegenüber dem Berechnungsstichtag (15. Januar) erhöht.

 

Da die Zahlen sich erfahrungsgemäß bis zum Stichtag 15.01.2020 und auch darüber hinaus noch verändern werden, werden jetzt in einem nächsten Schritt gemeinsam mit den Schulleitungen die Prognosedaten erarbeitet, so dass eine abschließende Entscheidung über die kommunale Klassenrichtzahl und die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Schulen in der Sitzung des Rates am 11.12.2019 getroffen werden sollte.

 

Bei der Gem. Grundschule - Europa-Grundschule Geilenkirchen, der Katholischen Grundschule Geilenkirchen und der Katholischen Grundschule Teveren handelt es sich um Schulen des gemeinsamen Lernens (GL). Hier ist es aus pädagogischen Gründen angezeigt, die Klassengrößen abweichend von den vorgegeben Höchstwerten auf maximal 25 Schülerinnen und Schüler zu reduzieren, und zwar in den Klassen, in denen gemeinsamer Unterricht erteilt wird. Ein entsprechender Beschluss liegt vor.