Betreff
Information der Verwaltung über die Verwendung der Integrationspauschale
Vorlage
1727/2019
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Bescheid vom 15. Oktober 2019 wird der Stadt Geilenkirchen ein Betrag in Höhe von 533.640,07 € für Integrationsmaßnahmen nach dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen gemäß § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz für den Durchführungszeitraum 01.01.2019 bis 30.11.2020 zugewiesen.

 

Laut Bescheid kann der Zuweisungsbetrag zu 49 % zur Kompensation der Kosten für geduldete Menschen herangezogen werden, dies entspricht einem Betrag  in Höhe von 261.483,63 €. Darüber hinaus können die Mittel für Personalkosten der Gemeinden verwendet werden, soweit diese Kosten hinreichend abgrenzbar für die Integration von Asylbegehrenden, anerkannten Schutzberechtigten und geduldeten Personen anfallen und den Inhalten nach § 14c Absatz 4 in Verbindung i. V. m. § 14a Absatz 4 Teilhabe- und Integrationsgesetz zugeordnet werden können. Die Personalkosten, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, belaufen sich  für den Durchführungszeitraum von 23 Monaten auf 120.000 €.

 

Nach Abzug dieser Kosten verbleibt von der gesamten Fördersumme ein Betrag in Höhe von 150.000 €,  der für Integrationsprojekte (Aufwendungen für Dienstleistungen) verwandt werden kann.  Von diesem Betrag  werden durch die Integrationsbeauftragte  im Jahr 2019 20.000 € verausgabt. Die restliche Summe i. H. v. 130.000 € soll in den  Haushaltsplan für das Jahr einfließen 2020.

 

Abrechenbar sind dabei beispielsweise Integrationsmaßnahmen zur

  • Schaffung eines friedvollen Zusammenlebens der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund,
  • Unterstützung und Begleitung der Menschen mit Migrationshintergrund bei der Bildung, Ausbildung und Beschäftigung
  • Förderung der Teilhabe der Menschen mit Migrationshintergrund.

 

Weiter sind zusätzlich Integrationsmaßnahmen, die integrationspolitisch 2019/2020 im besonderen Landesinteresse liegen, abrechenbar.

Dazu gehören kommunale Maßnahmen

·      zur Förderung der Werte entsprechend den grundgesetzlichen Regelungen,

·      Maßnahmen zum Spracherwerb,

·       Maßnahmen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Wirken gegen Rassismus und Diskriminierung sowie Maßnahmen zur Entwicklung lebenslagenbezogener Integrationsprojekte  einschließlich der Förderung der Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz.

 

Die Verwaltung möchte den Schwerpunkt der Mittelverwendung in 2020 auf die Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen, Frauen und erwerbsfähigen Personen legen. Geplant sind eine Intensivierung der Maßnahmen mit den bereits vorhandenen Kooperationspartnern in der Flüchtlingshilfe und die Gewinnung neuer Partner. Weiter ist die Beauftragung von Dritten mit der Durchführung von Integrationsmaßnahmen geplant. Beabsichtigt sind beispielsweise Projekte in den Kindertageseinrichtungen und  Schulen. Hierbei ist das Projekt „Integration durch Sport“ bereits erfolgreich an zwei Grundschulen angelaufen und soll im nächsten Jahr flächendeckend an den Grundschulen durchgeführt werden. Weiter werden Sprachkurse für Geflüchtete mit Abschlussqualifikation und Integrationskurse angeboten. Es wird  in Kürze ein Treffpunkt für Frauen- und Kinder unter Leitung einer qualifizierten Fachkraft an der  Unterkunft  An der Friedensburg etabliert.

Eine detaillierte Auflistung über die Mittelverwendung  kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen, da die Verwaltung derzeit noch Gespräche über bestehende Bedarfe mit den Geflüchteten und den ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätigen Personen führt. In der Folge sollen entsprechende Konzepte entwickelt und Angebote von Trägern eingeholt werden. Die Verwaltung wird hierüber in den nächsten Sitzungen berichten.