Sachverhalt:
Mit Bescheid vom 15. Oktober 2019 wird der
Stadt Geilenkirchen ein Betrag in Höhe von 533.640,07 € für
Integrationsmaßnahmen nach dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen
Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen gemäß § 14c Teilhabe- und
Integrationsgesetz für den Durchführungszeitraum 01.01.2019 bis 30.11.2020
zugewiesen.
Laut Bescheid kann der Zuweisungsbetrag zu
49 % zur Kompensation der Kosten für geduldete Menschen herangezogen werden,
dies entspricht einem Betrag in Höhe von
261.483,63 €. Darüber hinaus können die Mittel für Personalkosten der Gemeinden
verwendet werden, soweit diese Kosten hinreichend abgrenzbar für die
Integration von Asylbegehrenden, anerkannten Schutzberechtigten und geduldeten
Personen anfallen und den Inhalten nach § 14c Absatz 4 in Verbindung i. V. m. §
14a Absatz 4 Teilhabe- und Integrationsgesetz zugeordnet werden können. Die
Personalkosten, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, belaufen
sich für den Durchführungszeitraum von
23 Monaten auf 120.000 €.
Nach Abzug dieser Kosten verbleibt von der
gesamten Fördersumme ein Betrag in Höhe von 150.000 €, der für Integrationsprojekte (Aufwendungen
für Dienstleistungen) verwandt werden kann.
Von diesem Betrag werden durch
die Integrationsbeauftragte im Jahr 2019
20.000 € verausgabt. Die restliche Summe i. H. v. 130.000 € soll in den Haushaltsplan für das Jahr einfließen 2020.
Abrechenbar sind dabei beispielsweise
Integrationsmaßnahmen zur
- Schaffung eines friedvollen Zusammenlebens der
Menschen mit und ohne Migrationshintergrund,
- Unterstützung und Begleitung der Menschen mit
Migrationshintergrund bei der Bildung, Ausbildung und Beschäftigung
- Förderung der Teilhabe der Menschen mit
Migrationshintergrund.
Weiter sind zusätzlich Integrationsmaßnahmen,
die integrationspolitisch 2019/2020 im besonderen Landesinteresse liegen,
abrechenbar.
Dazu gehören kommunale Maßnahmen
·
zur Förderung der Werte entsprechend den
grundgesetzlichen Regelungen,
·
Maßnahmen zum Spracherwerb,
·
Maßnahmen
zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Wirken gegen Rassismus
und Diskriminierung sowie Maßnahmen zur Entwicklung lebenslagenbezogener
Integrationsprojekte einschließlich der
Förderung der Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz.
Die Verwaltung möchte den Schwerpunkt der
Mittelverwendung in 2020 auf die Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen, Frauen
und erwerbsfähigen Personen legen. Geplant sind eine Intensivierung der
Maßnahmen mit den bereits vorhandenen Kooperationspartnern in der Flüchtlingshilfe
und die Gewinnung neuer Partner. Weiter ist die Beauftragung von Dritten mit
der Durchführung von Integrationsmaßnahmen geplant. Beabsichtigt sind
beispielsweise Projekte in den Kindertageseinrichtungen und Schulen. Hierbei ist das Projekt „Integration
durch Sport“ bereits erfolgreich an zwei Grundschulen angelaufen und soll im
nächsten Jahr flächendeckend an den Grundschulen durchgeführt werden. Weiter
werden Sprachkurse für Geflüchtete mit Abschlussqualifikation und
Integrationskurse angeboten. Es wird in
Kürze ein Treffpunkt für Frauen- und Kinder unter Leitung einer qualifizierten
Fachkraft an der Unterkunft An der Friedensburg etabliert.
Eine
detaillierte Auflistung über die Mittelverwendung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen,
da die Verwaltung derzeit noch Gespräche über bestehende Bedarfe mit den
Geflüchteten und den ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätigen Personen
führt. In der Folge sollen entsprechende Konzepte entwickelt und Angebote von
Trägern eingeholt werden. Die Verwaltung wird hierüber in den nächsten
Sitzungen berichten.