Beschlussvorschlag:
Die Niederschlagswassergebühr wird für das Jahr 2020 auf 0,68 €/m² angeschlossener befestigter Grundstücksfläche festgesetzt.
Die Schmutzwassergebühr wird für das Jahr 2020 auf 2,99 €/m³ Frischwassermaßstab festgesetzt.
Sachverhalt:
Die Gebührenbedarfsberechnung 2020 für Abwasserbeseitigung (Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung) ist als Anlage beigefügt.
A. Bemessungsgrundlagen
Für die Ermittlung der Benutzungsgebühren wird von folgenden Bemessungsgrundlagen ausgegangen:
a) Niederschlagswassergebühr:
gebührenfähige Aufwendungen 2.453.383,09 €
Kostenüberdeckung aus 2016 - 132.787,00 €
Kostenüberdeckung aus 2017 - 65.981,00 €
Bemessungsgrundlage insgesamt 2.254.615,09 €
Einheiten (kalk. befestigte Flächen) 3.317.356,00 m²
b) Schmutzwassergebühr
gebührenfähige Aufwendungen: 3.886.957,36 €
Einheiten (kalk. Frischwassermaßstab) 1.300.000,00 m³
B.
Niederschlagswassergebühr
Unter Berücksichtigung der unter A.a) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2020 eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,68 €/m² befestigter Fläche mit Anschluss an die Abwasseranlage (Vorjahr 0,68 €/m²).
Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Gebühr somit unverändert.
C.
Schmutzwassergebühr
Unter Berücksichtigung der unter A.b) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2020 eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,99 €/m³ Frischwassermaßstab (Vorjahr 3,06 €/m³).
Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Gebühr um 0,07 €/m³ Frischwassermaßstab.