Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2020 für die Abwasserbeseitigung
Vorlage
1733/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Niederschlagswassergebühr wird für das Jahr 2020 auf 0,68 €/m² angeschlossener befestigter Grundstücksfläche festgesetzt.

 

Die Schmutzwassergebühr wird für das Jahr 2020 auf 2,99 €/m³ Frischwassermaßstab festgesetzt.

 


Sachverhalt:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung 2020 für Abwasserbeseitigung (Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung) ist als Anlage beigefügt.

 

A. Bemessungsgrundlagen

 

Für die Ermittlung der Benutzungsgebühren wird von folgenden Bemessungsgrundlagen ausgegangen:

 

a)     Niederschlagswassergebühr:

   

            gebührenfähige Aufwendungen                   2.453.383,09 €

            Kostenüberdeckung aus 2016                       -  132.787,00 €

            Kostenüberdeckung aus 2017                       -    65.981,00 €

            Bemessungsgrundlage insgesamt                 2.254.615,09 €

 

            Einheiten (kalk. befestigte Flächen)              3.317.356,00 m²

 

 

b)     Schmutzwassergebühr

 

gebührenfähige Aufwendungen:                   3.886.957,36 €

 

Einheiten (kalk. Frischwassermaßstab)         1.300.000,00 m³

 

 

B. Niederschlagswassergebühr

 

Unter Berücksichtigung der unter A.a) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2020 eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,68 €/m² befestigter Fläche mit Anschluss an die Abwasseranlage (Vorjahr 0,68 €/m²).

Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Gebühr somit unverändert.

 

C. Schmutzwassergebühr

 

Unter Berücksichtigung der unter A.b) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2020 eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,99 €/m³ Frischwassermaßstab (Vorjahr 3,06 €/m³).

Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Gebühr um 0,07 €/m³ Frischwassermaßstab.