Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2019 sind die folgenden überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erforderlich. Diese bedürfen der Genehmigung durch den Rat (§ 83 Abs. 2 GO NRW).
Produkt, Sachkonto, Maßnahme |
Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2019 |
Überplanmäßig außerplanmäßig |
Aufwand |
Auszahlung |
15.571.010 465100 16.612.010 321710 559900 16.611.01.0 559900 |
Wirtschaftsförderung Sonstige
Steuern Die
Entwicklungsgesellschaft Stadt Geilenkirchen GmbH hat für das Geschäftsjahr
2018 per 30.04.2019 einen Gewinnanteil in Höhe von brutto 1.050.000,00 € an
die Stadt Geilenkirchen ausgeschüttet. Im
Haushalt 2019 war diesbezüglich ein geringerer Finanzertrag, und zwar in Höhe
von 270.725,00 €, eingeplant. Die
Ausschüttung ist somit deutlich höher ausgefallen, als im Zuge der
ursprünglichen Haushaltsplanung angenommen wurde. Entsprechend
höher ausgefallen ist folglich auch der durch die Gesellschaft einbehaltene
und an die Finanzverwaltung abgeführte Anteil an Kapitalertragsteuer (25 %)
und Solidaritätszuschlag (5,5 %). Die
Steuerlast für diese Ausschüttung beträgt insgesamt 276.937,50 €, so dass
über den hierfür vorgesehenen Ansatz von 43.045,00 € hinaus eine
überplanmäßige Leistung in Höhe von 233.892,50 € bereit zu stellen ist. Deckung Die
Deckung dieser Leistung ist über den ebenfalls überplanmäßigen Finanzertrag
gegeben. Kreditverwaltung Tilgung
von Krediten des Kreditmarktes Sonstige
Finanzaufwendungen Zum
29.10.2019 betrug der Stand der liquiden Mittel der Stadtkasse rund 7,8 Mio.
€. Für
den eine Summe von 2,0 Mio. € übersteigenden Betrag zahlt die Stadt derzeit
ein Verwahrentgelt (Strafzins) in Höhe von 0,4 %. Aus
diesem Grund soll ein Darlehen zum 15.12.2019 vorzeitig zurück gezahlt
werden. Die Restschuld des betreffenden Darlehens beträgt am v. g. Stichtag
noch 188.359,58 €. Im Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückzahlung des
Darlehens fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 3.748,17 € an. Während die Tilgung lediglich eine
Auszahlung darstellt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung sowohl ein Aufwand
als auch eine Auszahlung. Der Vorfälligkeitsentschädigung stehen ersparte
Darlehenszinsen bis zum Ablauf der regulären Zinsbindung in Höhe von 4.685,00
€ sowie der ersparte Strafzins gegenüber. Allgemeine Finanzwirtschaft Erstattungszinsen Gewerbesteuer Gewerbesteuererstattungen an
Steuerpflichtige sind nach geltendem Steuerrecht gegenüber dem Steuer- pflichtigen ggf. zu verzinsen
(Erstattungszinsen). Nach derzeitigem Stand fallen im
laufenden Haushaltsjahr Erstattungs- Zinsen in Höhe von 61.500,00 € an. Bei einem Haushaltsansatz von 50.000
€ ist somit eine überplanmäßige Leistung in Höhe von 11.500 € erforderlich. Deckung Die Deckung dieser Leistung erfolgt
auf der Ertragsseite durch ein gleichzeitig höheres Aufkommen an
Gewerbesteuer- Zinsen in entsprechender Höhe. |
43.045,00 € 89.575,75 € 0 € 50.000,00 € |
233.892,50
€ (überplanmäßig) 188.359,58 € (überplanmäßig) 3.748,17 € (außerplanmäßig) 11.500,00 € (überplanmäßig) |
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