Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2020 für die Abfallentsorgung
Vorlage
1736/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Grundgebühr wird für das Jahr 2020 auf 69,00 €/Einheit festgesetzt.

 

Die gewichtsbezogene Gebühr wird für das Jahr 2020 auf 0,21 €/kg Rest- und Bioabfall festgesetzt.

 


Sachverhalt:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung im Jahr 2020 ist als Anlage beigefügt.

 

A. Bemessungsgrundlagen

 

Für die Ermittlung der Benutzungsgebühren wird in der Kalkulation von folgenden Bemessungsgrundlagen ausgegangen:

 

a) Grundgebühr

 

gebührenfähige Aufwendungen;                              926.575,54 €

 

Einheiten:                                                                  13.450

 

 

b) gewichtsbezogene Gebühr

 

gebührenfähige Aufwendungen:                              979.950,39 €

Fehlbetragsausgleich aus Vorjahren (2016):                          50.972,00 €             

Bemessungsgrundlage insgesamt                           1.030.922,39 €

 

Einheiten:                                                                4.940.000 kg

 

 

B. Grundgebühr

 

Unter Berücksichtigung der unter A.a) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahre 2020 eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 69,00 €/Einheit (Vorjahr 68,00 €/Einheit).

Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Grundgebühr damit geringfügig um 1,00 €/Einheit und Jahr.

 

Die Gebührenanpassung ist im Wesentlichen auf Preisanpassungen im Bereich der Unternehmerentgelte des Entsorgungsdienstleisters zurückzuführen.

 

C. gewichtsbezogene Gebühr

 

Unter Berücksichtigung der unter A.b) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2020 eine gewichtsbezogene Gebühr in Höeh von 0,21 €/kg Rest- und Bioabfall (Vorjahr 0,19 €/kg).

Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Gebühr um 0,02 €/kg.

 

Die Gebührenanpassung ist im Wesentlichen auf Preisanpassungen im Bereich der Unternehmerentgelte des Entsorgungsdienstleisters sowie auf den in Ansatz gebrachten Fehlbetragsausgleich (aus 2016) zurückzuführen.