Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2020 für die Straßenreinigung und den Winterdienst
Vorlage
1738/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Straßenreinigungsgebühr wird für das Jahr 2020 auf 1,40 €/lfdm Frontmeter festgesetzt.

 

Die Winterdienstgebühr wird für das Jahr 2020 auf 0,48 €/lfdm Frontmeter festgesetzt.

 


Sachverhalt:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst im Jahre 2020 ist als Anlage beigefügt.

 

A. Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Benutzungsgebühren wird von folgenden Bemessungsgrundlagen ausgegangen:

 

a)     Straßenreinigungsgebühr:

Gebührenfähige Aufwendungen:                              120.352,99 €

Fehlbetragsausgleich aus Vorjahren (2016):                         24.476,07 €

Überdeckung aus Vorjahren (2018):                        -   2.677,00 €

            Bemessungsgrundlage insgesamt:                           142.152,06 €

 

            Einheiten (Frontmeter):                                            101.299 lfdm

 

b)     Winterdienstgebühr:

Gebührenfähige Aufwendungen:                                75.715,77 €

Überdeckung aus Vorjahren (2018):                         - 12.650,00 €

Bemessungsgrundlage insgesamt:                             63.065,77 €

 

Einheiten (Frontmeter):                                            130.546 lfdm

 

 

 

B. Straßenreinigungsgebühr

 

Unter Berücksichtigung der unter A.a) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2020 eine Straßenreinigungsgebühr in Höhe von 1,40 €/lfdm Frontmeter (Vorjahr 1,36 € lfdm).

Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Gebühr um 0,04 €/lfdm.

 

Die Gebührenanpassung ist im Wesentlichen auf Preisanpassungen im Bereich des Unternehmerentgelts des Entsorgungsdienstleisters sowie auf den in Ansatz gebrachten Fehlbetragsausgleich zurückzuführen.

 

C. Winterdienstgebühr

 

Unter Berücksichtigung der unter A.b) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2020 eine Winterdienstgebühr in Höhe von 0,48 €/lfdm Frontmeter (Vorjahr 0,55 €/lfdm).

Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Gebühr um 0,07 €/lfdm.