Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit zum Betrieb eines Serviceportals für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen
Vorlage
1740/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Vorhaben, ein gemeinsames Serviceportal für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen einzuführen, wird unterstützt.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle Prüfungen vorzunehmen, um eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Einrichtung und zum Betrieb eines Serviceportals für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen vorzubereiten. Dabei ist durch eine mandatierende Vereinbarung dafür Sorge zu tragen, dass die Belange der kreisangehörigen Kommunen angemessen bei der Entscheidungsfindung zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des Serviceportals sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit beteiligt und berücksichtigt werden.

Sachverhalt:

 

Unter Federführung des Kreises Heinsberg haben der Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen in den vergangenen Jahren auf informeller Ebene daran gearbeitet, die Möglichkeiten eines gemeinsamen Serviceportals zu prüfen, über welches digitale Dienstleistungen der Kommunen angeboten werden sollen.

 

Schließlich wurde auf dieser Ebene das Vorhaben für sinnvoll und durchführbar erachtet. Denn bei Betrieb eines gemeinsamen Serviceportals können Synergieeffekte genutzt werden und so insgesamt der Betrieb wirtschaftlicher erfolgen. Darüber hinaus müssten sich ohne gemeinsames Serviceportal alle Kommunen an den Herausforderungen für sich alleine stellen.

 

In der Folge wurde der Kreis mit der Ausschreibung eines gemeinsamen Serviceportals beauftragt. Dabei wurde auch angedacht, die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb des Serviceportals über die Kreisumlage zu finanzieren, da dies dem zu erwartenden Grad der Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger entspricht. Auf die Ausschreibung durch den Kreis legte lediglich die regio IT GmbH ein Angebot vor.

 

Damit die Beauftragung des Serviceportals seitens des Landes NRW gefördert werden kann, ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung gem. § 23 Abs. 1 Alternative 2 GkG NRW zu treffen. Demnach würde der Kreis dazu verpflichtet, die Einführung und den Betrieb des Serviceportals für die übrigen Beteiligten durchzuführen und die Kosten über die Kreisumlage zu finanzieren. Im Gegensatz zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach der ersten Alternative des § 23 Abs. 1 GkG NRW würden bei einer solchen mandatierenden Vereinbarung die Kommunen weiterhin jede für sich zuständig bleiben. So kann deren angemessene Beteiligung am Betrieb, der Weiterentwicklung und der Öffentlichkeitsarbeit formell sichergestellt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Das Serviceportal soll über die Kreisumlage mit der Aussicht auf Landesfördermittel gem. der Förderrichtlinie IKZ NRW finanziert werden.


Anlagen:

 

Beschlussvorlage des Kreises Heinsberg