Betreff
Vorlage und Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit -plan und Anlagen der Stadt Geilenkirchen für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
1742/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für das Jahr 2020 wird in der vorgelegten Entwurfsfassung beschlossen.  


Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2020 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Bürgermeister Schmitz wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Haushaltsrede Stellung zum vorgelegten Haushalt nehmen.

 

In der folgenden Ratssitzung haben die Fraktionsvorsitzenden Gelegenheit, ihre Haushaltsreden abzuhalten. Anschließend soll ein Beschluss über den vorgelegten Haushalt gefasst werden. 

 

Der Ergebnisplan sieht für das Jahr 2020 ordentliche Erträge in Höhe von 70.528.687 € vor.  Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 2.468.913 €  bzw. 3,6 %. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus steigenden Steuererträgen, steigenden Schlüsselzuweisungen sowie steigenden Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten.

Demgegenüber stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 73.491.991 €. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 3.397.560 € bzw. 4,8 %. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus steigenden Personalaufwendungen, steigenden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie steigenden Transferaufwendungen und sonstigen ordentlichen Aufwendungen.

 

Neben den ordentlichen Erträgen werden Finanzerträge in einer Höhe von 1.421.225 € erwartet. Diese Finanzerträge werden insbesondere aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erzielt. Eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr wird hinsichtlich der Gewinnausschüttung für die Entwicklungsgesellschaft erwartet. Für Finanzaufwendungen, vornehmlich Zinsaufwendungen, werden 434.050 € veranschlagt, was einer Verringerung gegenüber dem Vorjahresansatz von 127.000 € entspricht. 

 

Der Gesamtergebnisplan sieht demnach einen Jahresfehlbetrag von -1.976.129 € vor. Dies entspricht einer Verschlechterung gegenüber dem Jahr 2019 um 406.577 €. Der Jahresfehlbetrag soll durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden. 

 

Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht eine kontinuierliche Verringerung des Jahresfehlbetrages vor. Im Jahr 2023 soll ein nahezu ausgeglichener Haushalt erzielt werden. Für den Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2023 wurden grundsätzlich  die Orientierungsdaten des Landes unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.

 

Der Finanzplan 2020 sieht einen positiven Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.760.287 € vor. In den Folgejahren ist dieser Saldo  weiterhin positiv und steigt bis auf 3.620.164 € im Jahr 2023 an.

 

Der Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit reicht im Jahr 2020 aus, um die ordentliche Tilgung der Investitionskredite zu decken.

 

Der Finanzplan 2020 schließt unter Berücksichtigung aller geplanten Ein- und Auszahlungen mit einer Änderung des Finanzmittelbestandes in Höhe von 0 € ab.  Die geplante Kreditaufnahme für Investitionen beträgt 9.619.327 €.

 

Geplant sind investive Auszahlungen in Höhe von rd. 19.667.149 €. Diese Summe markiert den Höchstwert an Investitionen seit Einführung des NKF im Jahr 2009.  Schwerpunkte liegen in der Umsetzung des Programms Gute Schule 2020, dem Bau einer Turnhalle in Gillrath, dem Bau zweier Kindertagesstätten, eines Bürgerhauses,  sowie verschiedenen Brandschutzmaßnahmen in Grundschulen. Zusätzlich wird im Tiefbaubereich in den Ausbau von Straßen und in die Erneuerung bzw. Erweiterung der Kanalisation investiert. Ferner wird das  vom Rat beschlossene Sportstättenentwicklungskonzept weiter umgesetzt. Ein Großprojekt ist nach wie vor auch die Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Neu-Teveren. Hinzu kommt der Grunderwerb und die Erschließung für die Erweiterung des Gewerbegebiets Niederheid. Mit den neuen Digitalisierungsmitteln für die Schulinfrastruktur soll jeder Klassenraum in allen Schulen mit einer digitalen Tafel ausgestattet werden.

 

Die Steuersätze der Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2020 sollen gegenüber dem Ansatz 2019 unverändert bleiben.

 

Grundsteuer A  = 267 v. H.

Grundsteuer B  = 486 v. H.

Gewerbesteuer = 418 v. H.

 

Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen. In der Haushaltssatzung ist ein Höchstbetrag von 15,0 Mio. € zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen ausgewiesen.

In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass sich die Kassenlage im gesamten Jahr 2019 unverändert gut zeigte.

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand mussten bzw. müssen im gesamten Jahr 2019 keine „echten“ Kredite zur Liquiditätssicherung aufgenommen werden.

 

Zum ersten Mal seit mehreren Jahren kann in der mittelfristigen Finanzplanung kein Haushaltsausgleich mehr dargestellt werden. Politik und Verwaltung sind daher mehr denn je angehalten, neue Einsparpotentiale zu eruieren, Standards nicht weiter anzuheben und die Investitionstätigkeit sowie die Erarbeitung von immer neuen Konzepten auf ein notwendiges und finanzierbares Maß zu reduzieren.