Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, dass die Stadt Geilenkirchen der KoPart eG zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum 01.01.2020 beitritt.
- Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, dass Bürgermeister Georg Schmitz den Beitritt gegenüber der KoPart eG erklären darf.
- Der Rat der Stadt Geilenkirchen benennt Herrn Joachim Grünewald zum bevollmächtigten Vertreter für die Generalversammlung der KoPart eG und Frau Tina Beckers-Offermanns als seine persönliche Stellvertreterin.
- Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, die Entscheidungsbefugnis für den Bezug von Verbrauchsgütern über den Katalogeinkauf der KoPart eG grundsätzlich dem Bürgermeister zu übertragen. In diesem Zusammenhang entbindet er den Bürgermeister von seiner Informationspflicht aus § 11 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 lit. j) der Zuständigkeitsordnung.
- Der Rat der Stadt Geilenkirchen beauftragt die Verwaltung, dem Haupt- und Finanzausschuss jährlich eine Aufstellung über die im Vorjahr beschafften Verbrauchsgüter und den Auftragswert zu präsentieren. Die Verbrauchsgüter sollen hierbei in Gruppen (z. B. Kopierpapier/Hygieneartikel/Putzmittel, etc.) zusammengefasst werden.
- Der Rat der Stadt Geilenkirchen beauftragt die Verwaltung, zweijährig die Kosten-Nutzen-Relation des Katalogeinkaufs zu überprüfen.
Sachverhalt:
Die Beschaffung von
Verbrauchsgütern (Bürobedarf, Papier, Tinte & Toner, Hygieneartikel,
Reinigungsmittel, diverse kleinere Beschaffungen) erfolgte bisher je nach
Auftragswert über eine beschränkte Ausschreibung, Verhandlungsvergabe oder
einen Direktauftrag. Die Beschaffung dieser sogenannten C-Artikel zeichnet sich
dadurch aus, dass sie einen relativ geringen Wertanteil (nur ca. 5 bis 10 %)
einnehmen, aber einen hohen Mengenanteil (ca. 50 bis 70 %) haben. Deshalb wurde
überprüft, ob durch die Beschaffung über ein Vergabeportal eine
Kostenreduzierung und Prozessoptimierung erreicht werden kann. Hierzu wurde die
Plattform „Katalogeinkauf“ der KoPart eG getestet. Dieses Portal wird im Kreis
Heinsberg von der Stadt Übach-Palenberg, der Stadt Erkelenz und der Stadt
Wassenberg genutzt.
Vorteile bei der Beschaffung von
Verbrauchsgütern über den Katalogeinkauf der KoPart eG
-
Vergaberechtskonforme
Beschaffung
Die Verbrauchsartikel werden seitens der KoPart im Rahmen europaweiter Ausschreibungsverfahren ausgeschrieben. Die KoPart versichert hierbei, die geltenden Vergaberichtlinien einzuhalten und rechtssichere Vergaben durchzuführen.
-
Bündelung
erzielt bessere Preise
Durch europaweite Ausschreibungen
von Rahmenverträgen konnten deutliche Preissenkungen für die Kataloge
Bürobedarf, Papier und Reinigungsartikel erzielt werden. Zum Teil sanken die
Preise um bis zu 58 %.
-
Elektronischer
Katalog bringt Prozesskostenersparnis
Unabhängig von den Einkaufspreisen
liegt das größte Einsparpotenzial für den Katalogeinkauf bei den Prozesskosten.
Denn die Suche und die Bestellung des preislich günstigsten Produktes nimmt
viel Arbeitszeit in Anspruch. Mögliche Preiseinsparungen durch aufwändige
Einzelrecherche können die Prozesskosten nicht ausgleichen. Durch die
konsequente Nutzung des Katalogsystems entfallen ein zeitaufwändiger
Preisvergleich sowie der Zeitaufwand, den eine Ausschreibung erfordert.
- Statistikpflichten
Der deutsche Gesetzgeber hat in
der Neufassung des GWB umfassende Statistikpflichten festgelegt. Das hat
schlimmstenfalls zur Folge, dass über jeden einzelnen beschafften Bleistift
Rechenschaft abgelegt werden muss. Über das Katalogverfahren der KoPart wird
die gesamte über das System getätigte Beschaffung bei Verbrauchsartikeln
erfasst.
- Lagerhaltung
Eine Bevorratung und Lagerhaltung
ist nicht mehr erforderlich, denn über die ausgeschriebenen Rahmenverträge
bleiben die Preise für die Vertragslaufzeit stabil – gleichgültig ob Groß- oder
Kleinbestellungen durchgeführt werden. Dies ist besonders für die Schulen ein
Vorteil, da dort oft nur sehr begrenzte Lagermöglichkeiten vorhanden sind.
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Das größte Einsparpotenzial bei
Beschaffung von Verbrauchsgütern über das Katalogsystem liegt wie bereits
erwähnt bei den Prozesskosten. Die Wirtschaftlichkeit der Nutzung des
Katalogsystems wurde anhand der Ausschreibung der Reinigungsmittel und des
Hygienepapiers überprüft. Für die Nutzung der Plattform „Katalogeinkauf“ der
KoPart fallen folgende Kosten an:
Einmalige
Ausgaben:
- Genossenschaftsanteil zum
Beitritt zur KoPart eG 750,00
€
- Einrichtungskosten 238,00
€
- je Administrator 59,50
€
- Sonderleistungen nach Bedarf
(geschätzt) 1.000,00
€
Laufende
Kosten:
- Umsatzbeteiligung vom
Brutto-Bestellumsatz 8,41 % (+ 19 % MwSt.) = 10 % 7.000,00 €
Zudem fällt für die Nutzung ein
Grundpreis von monatlich 238,00 € brutto an. Wird allerdings ein Bestellvolumen
von 2.380,00 € brutto (Monatsumsatz) überschritten, wird der Grundpreis hiermit
verrechnet. Der Grundpreis wird auf das gesamte Jahr gesehen berechnet, so dass
es unschädlich ist, wenn einen Monat einmal nicht bestellt wurde, solange der
Jahresumsatz von 28.560,00 € brutto erreicht wird. Wird die Beschaffung aller
Verbrauchsgüter über das Katalogsystem durchgeführt, wird ein Jahresumsatz von
28.560,00 € brutto in jedem Fall erreicht. Deshalb wurden diese Kosten nicht
berücksichtigt.
Eine Schulung der Besteller wird
durch die KoPart kostenlos durchgeführt.
Der Vertrag mit der KoPart wird
auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien mit einer
Frist von sechs Monaten zum 31.12. jeden Jahres, erstmals zum 31.12. des
Jahres, das auf das Jahr des Vertragsschlusses folgt, gekündigt werden.
Das Portal kann zudem auch vom
Ordnungsamt (Feuerwehrbedarf), vom Schulverwaltungsamt (Schulbedarf) und vom
Jugend- und Sozialamt (KiTa/KiGa-Bedarf) genutzt werden.
Durch die Nutzung des
Katalogsystems können bei den Personal- und Sachkosten somit
ca. 10.000,00 € und bei den Einkaufspreisen ca. 7.000,00 € im Jahr
gespart werden. Bei den Einkaufspreisen wurde lediglich eine Einsparung in Höhe
von 10 % berücksichtigt. Der Preisvergleich einiger Artikel zwischen dem
Katalogsystem und den bisherigen Einkaufspreisen ergab eine Einsparung von über
20 %. Da allerdings nicht alle Artikel, die regelmäßig bezogen werden,
verglichen werden konnten, wurde die Einsparung geringer angesetzt.
Somit beträgt die Einsparung ab
dem zweiten Jahr mindestens 10.000,00 €/Jahr.
In Anbetracht der o. a.
Einsparungen bei den Prozesskosten (Personal- und Sachkosten) und bei den
Einkaufspreisen amortisiert sich die Nutzung des Katalogsystems innerhalb
kürzester Zeit.
Aufgrund der o. a.
Ausführungen wird vorgeschlagen, einen Vertrag mit der KoPart eG über die
Nutzung der Plattform „Katalogeinkauf“ ab dem 01.01.2020 (bzw. ab dem
nächstmöglichen Termin nach dem Beschluss in der nächsten Ratssitzung) zu
schließen.
Vergaberechtliche Beurteilung
Die KoPart ist eine eingetragene Genossenschaft, die sich aus Kommunen als ihre Mitglieder zusammensetzt. Der Vertrag mit der KoPart eG, der die Stadt Geilenkirchen dazu berechtigt, Katalogeinkäufe zu tätigen, kommt insofern über den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zustande. Hierdurch wird die Stadt Geilenkirchen Mitglied der KoPart eG.
Im Wege eines sogenannten Inhouse-Geschäfts kann die KoPart eG mit den gewünschten Dienstleistungen, insbesondere also mit dem Abrufen von Verbrauchsgütern über den Katalog, beauftragt werden. Inhouse-Geschäfte sind vom Vergaberecht befreit, weshalb kein Vergabeverfahren durchgeführt werden muss.
Zum Beritt in die KoPart eG ist ein Ratsbeschluss notwendig. Dieser muss neben der Beitrittserklärung die Angabe über eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in enthalten, der/die den Beitritt erklären darf. Weiterhin ist ein bevollmächtigte/r Vertreter/in für die Generalversammlung zu benennen.
Wie oben dargestellt, bietet der Katalogeinkauf über die KoPart eG die Möglichkeit, unkompliziert stetig günstige und im Wettbewerb beschaffte Verbrauchsgüter bedarfsgerecht zu beziehen. Demnach ist es unwahrscheinlich, dass die in der Zuständigkeitsordnung festgesetzten Wertgrenzen (ab 25.000 € Entscheidung über Auftragsvergaben durch den HFA; ab 50.000 € Entscheidung durch den Rat) überschritten werden. Sollte dies im Einzelfall dennoch vorkommen, könnte eine Beteiligung der Gremien im Zweifel dazu führen, dass sich die Preise in der Zwischenzeit ändern. Um dies zu vermeiden, wird in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt vorgeschlagen, die Entscheidungsbefugnis für den Einkauf von Verbrauchsgütern grundsätzlich dem Bürgermeister zu übergeben.
Stattdessen soll die Verwaltung beauftragt werden, jährlich eine Aufstellung über die im jeweils vergangenen Haushaltsjahr bezogenen Verbrauchsgüter zu präsentieren. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, den Bürgermeister von seiner Informationspflicht über erteilte Auftragsvergaben ab 10.000 € zu befreien.
Zuletzt wird darauf hingewiesen, dass der Personalrat, die Gleichstellungs- und die Behindertenbeauftragte der Stadtverwaltung parallel zum Haupt- und Finanzausschuss in dieser Angelegenheit beteiligt werden. Der Rat wird bis zu seiner Sitzung am 11.12.2019 darüber informiert, ob die o. g. Personen dem Vorhaben zustimmen.