Betreff
Beratung über den Verteilerschlüssel der Fraktionszuwendungen nach § 16 der Hauptsatzung
Vorlage
1745/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, die Mittelzuweisung gem. § 16 der Hauptsatzung für seine Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder in der jetzigen Form zu belassen. 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner 32. Sitzung am 16.05.2018 die Änderung der Hauptsatzung in § 16 in Bezug auf den Verteilerschlüssel für Fraktionszuwendungen beschlossen. Auf den Protokollauszug wird verwiesen (siehe Anlage).

 

Der Rat hat unter anderem beschlossen, über den Verteilerschlüssel sowie über die Festsetzung des Gesamtbetrags der Fraktionszuwendungen im vierten Quartal 2019 erneut zu beraten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Änderung des Verteilerschlüssels lag die Annahme zugrunde, dass fraktionslose Ratsmitglieder und kleine Fraktionen einen ähnlichen Grundbedarf für ihre Tätigkeiten haben. Der Gesamtbedarf würde sich demnach nicht ausschließlich an der Größe der Fraktion festmachen lassen. Daher wurde ein Sockelbetrag in Höhe von 5 % eingeführt, um kleinere Fraktionen und fraktionslose Mitglieder in dieser Hinsicht gleichzustellen.

 

Die Abfrage der Verwendungsnachweise aus dem Jahr 2018 zeigt, dass die Verteilung der Mittel in der im letzten Jahr beschlossenen Form auskömmlich ist, um eine adäquate Vorbereitung der Gremiensitzungen zu gewährleisten. Die Mittel reichen insbesondere dafür aus, in angemessenem Umfang Fachliteratur und Büromaterial zu beschaffen und die Kosten für den jeweiligen Internetauftritt zu decken.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Verteilerschlüssel und die Höhe des für die Fraktionszuwendungen eingestellten Haushaltsansatzes von 9.120,- € in der jetzigen Form zu belassen.