Betreff
Ausbau der Brüllsche Straße; Ergebnis der Einwohnerversammlung zum Ausbau der "Brüllsche Straße" in Prummern sowie Verabschiedung des Bauentwurfs und weiteres Vorgehen
Vorlage
1754/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Verabschiedung des Straßenbauentwurfs in der nach der Einwohnerversammlung am 08.11.2018 geänderten Fassung.

Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung der Maßnahmenausführung in 2020 beauftragt sofern die beabsichtige Änderung des KAG NRW in Kraft getreten ist.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 26.09.2018 die Durchführung einer Einwohnerversammlung zur Erneuerung der Straße „Brüllsche Straße“ in Prummern beschlossen. Nach § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung ist der Rat über das Ergebnis einer Einwohnerversammlung in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten. Diese fand am 08.11.2018 in der alten Schule Prummern statt. Den Versammlungsteilnehmern wurde dabei der im Umwelt- und Bauausschuss am 04.09.2018 beratene Bauvorentwurf vorgestellt. Zudem wurde die erforderliche Erhebung der KAG-Beiträge erläutert.

 

Durch die Einwohner wurde angeregt die geplante Fahrbahnverengung nicht vor Hausnummer 41 zu installieren, sondern diese Richtung Ortseingang, auf Höhe der Hausnummer 46 zu verschieben. Ebenso wurde angeregt, die geplanten Bäume im Ortseingang so zu versetzen, dass eine Befahrung der Straße mit großen Geräten und Fahrwerken problemlos möglich sei.

 

Die Einwohnerversammlung hat sich grundsätzlich für die Maßnahme ausgesprochen. Die Niederschrift der Einwohnerversammlung ist der Einladung zur Ratssitzung als Anlage beigefügt.

 

Die Vorlage war bereits Gegenstand der Ratssitzung am 12.12.2018. Auf die Vorlage 1426/2018 wird verwiesen. Die Ausbaumaßnahme wurde seinerzeit jedoch bis zur Änderung/möglichen Abschaffung des § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) hinausgeschoben.

Mittlerweile zeichnet sich ab, dass der § 8 KAG als solcher beibehalten werden soll. Es ist beabsichtigt, mit Wirkung zum 01.01.2020 einen § 8a ins KAG NRW einzufügen, in dem folgende Regelungen getroffen werden:

 

a)     Aufstellung eines transparenten Straßen- und Wegekonzeptes

b)     Einführung einer verpflichtenden Einwohnerversammlung

c)      Vermeidung einer wirtschaftlichen Überforderung durch Ratenzahlungsmöglichkeiten

d)     Einführung einer Eckgrundstücksermäßigung

e)     Entlastung der Eigentümer über ein landeseigenes Förderprogramm

 

Der Gesetzentwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Nach dem Entwurf des Förderprogramms erfolgt die Förderung als Anteilsfinanzierung in Höhe von 50% des von den Beitragspflichtigen zu zahlenden umlagefähigen Aufwandes, d. h. es werden insgesamt nur 50% des umlagefähigen Aufwandes auf die Anlieger verteilt. Somit halbiert sich künftig die Beitragsbelastung für die einzelnen Anlieger.

Für die beitragspflichtigen Eigentümer bedeutete dies, dass die in der Einwohnerversammlung vorgestellte, überschlägig ermittelte Beitragsbelastung von ca. 4,50 – 5,50 €/m² anrechenbarer Fläche auf 2,25 – 2,75 €/m² sinken wird.

 

Der Vorentwurf der Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Da der umlagefähige Aufwand einer Maßnahme nach Ziffer 4. des Entwurfs der Förderrichtlinie gefördert werden kann, soweit die Straßenausbaubeiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und deren zugrundeliegende Baumaßnahme vom Rat ab dem 01.01.2018 beschlossen wurde, wäre der Ausbau der Brüllsche Straße von den vorgenannten Regelungen erfasst.

 

Die Änderung des KAG NRW ist zum 01.01.2020 vorgesehen. Damit wären die geänderten Vorschriften auf die Maßnahme ebenfalls anwendbar.

 

Die Verwaltung würde die Ausbauarbeiten in der Brüllsche Straße vorbehaltlich der Änderung des KAG NRW gerne Anfang 2020 ausschreiben. Dazu wäre der Straßenbauentwurf in der nach der Einwohnerversammlung am 08.11.2018 geänderten Fassung zu verabschieden.

 

Der Straßenbauentwurf wurde mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen abgestimmt.