Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und zur Beitragsfreiheit bei der Mittagsverpflegung in Kitas und der Tagespflege
Vorlage
1764/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Änderung der Satzung wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.


Sachverhalt:

 

Auf den beigefügten Antrag vom 23.09.2019 wird verwiesen.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.10.2019 über den Antrag beraten. Im Verlauf der Sitzung zog die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Ziffern 1, 3, 4 und 5 aus dem Antrag zurück. Der Jugendhilfeausschuss beschloss anschließend, Ziffer 2 des Antrages zu folgen.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt somit dem Rat, eine Änderung der Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen dahingehend vorzunehmen, dass die Stadt Geilenkirchen für die Betreuung von Kindern keine Elternbeiträge erhebt, wenn das nach § 4 der Satzung ermittelte Einkommen den Betrag von 38.000 € nicht überschreitet.

 

Aufgrund einer im nächsten Jahr erwarteten Änderung des Kinderbildungsgesetzes wird voraussichtlich ab August 2020 ein weiteres beitragsfreies Kindergartenjahr eingeführt, was wiederum eine Änderung der Satzung erforderlich macht. Sofern der Rat der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zur Beitragsfreiheit bis zu einem Einkommen von 38.000 € folgt, empfiehlt die Verwaltung, auch diese Satzungsänderung am 01.08.2020 in Kraft treten zu lassen, um zu vermeiden, dass im laufenden Kindergartenjahr eine erneute Überprüfung und ggf. Neubescheidung der laufenden Fälle erfolgen muss.