Sachverhalt:
Mit
dem als Anlage beigefügten Antrag bittet der Stadtsportverband Geilenkirchen e.
V. um Übernahme der Aufgaben der Geschäftsführung des Vereins durch die
Verwaltung.
Mit
der ebenfalls beigefügten Vorlage 1725/2019 zur Sitzung des Ausschusses für
Bildung, Soziales, Sport und Kultur am 19.11.2019 hatte die Verwaltung hierzu
bereits Stellung genommen und Bedenken gegen die Übernahme dieser Aufgabe durch
die Verwaltung dargelegt.
Der
Ausschuss teilte diese Bedenken überwiegend und stellte vielfältige
Überlegungen an, ob und in welcher Form dem Stadtsportverband Unterstützung
gewährt werden könnte. Hierbei wurden u. a. die Vorschläge unterbreitet, mit
dem ZWAR-Netzwerk Kontakt aufzunehmen, um aus diesen Reihen Ehrenamtler zu
gewinnen. Außerdem wurde diskutiert, dem Stadtsportverband eine finanzielle
Zuwendung zukommen zu lassen, um eine angemessene Aufwandsentschädigung für die
Übernahme der Geschäftsführungsaufgaben anbieten zu können.
Bereits
kurz nach dieser Sitzung konnte die Vorsitzende des Stadtsportverbandes
berichten, dass sich eine interessierte Person bei ihr gemeldet habe und die
Bereitschaft zur Übernahme der Geschäftsführeraufgaben gegen eine angemessene
Entschädigung erklärt habe. Auf Nachfrage erklärte die Vorsitzende, dass der
zeitliche Umfang zur Erledigung der Aufgabe sich auf ca. 5 Stunden wöchentlich
belaufe.
Der
Rat möge nunmehr eine Entscheidung darüber treffen, ob und in welcher Form der
Stadtsportverband bei der Geschäftsführung des Vereins unterstützt werden soll.