Betreff
Klassenbildung zum Schuljahr 2020/2021 an den städtischen Grundschulen
Vorlage
1767/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Für das Schuljahr 2020/2021 wird die kommunale Klassenrichtzahl mit 11 Klassen festgelegt.

 

2.      Die Aufteilung der zu bildenden Eingangsklassen wird wie folgt vorgenommen:

 

KGS Geilenkirchen:                3 Klassen

GGS Geilenkirchen:                2 Klassen

KGS Teveren:                          1 Klassen

GGS Gillrath:                          2 Klassen

KGS Würm:                             2 Klassen

KGS Immendorf:                     1 Klassen

 

3.      An den Schulen des gemeinsamen Lernens werden die Klassengrößen auf maximal 25 Schülerinnen und Schüler reduziert. In Härtefällen kann diese Klassengröße in Abstimmung mit der Schulleitung überschritten werden.


Sachverhalt:

 

Die Anmeldezahlen wurden einschließlich der Prognosen mit den Grundschulleitungen abgestimmt. Hiernach ergibt sich folgendes Bild:

 

Schule

Anmeldezahlen 2020/2021

Stand: 28.11.2019

Prognosen

Gesamtzahlen

Benötigte Klassenzahl 2020/2021

KGS Geilenkirchen (GL)

77

 

77

3

GGS Geilenkirchen (GL)

44

 

44

2

KGS Teveren (GL)

16

3

19

1

GGS Gillrath

42

2

44

2

KGS Würm

33

 

33

2

KGS Immendorf

23

 

23

1

Summe

235

5

240

11

 

Aus den Anmeldezahlen zuzüglich von der Schulleitung abgegeben Prognosen ergibt sich nach den gesetzlichen Vorgaben die kommunale Klassenrichtzahl wie folgt: 240:23=11

 

Die Prognosezahlen basieren insbesondere auf den bisher noch nicht erfolgten Anmeldungen sowie auf dem zu erwartenden Zuzug von Flüchtlingsfamilien, sonstigen Migranten und von NATO-Angehörigen.