Betreff
Neuwahl einer/eines 2. stellvertretenden Bürgermeisterin/Bürgermeisters
Vorlage
1768/2019
Art
Vorlage
Sachverhalt:
Die 2. stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt, Frau Stadtverordnete Karin Hoffmann, ist am 22.11.2019 leider verstorben.
Für diesen Fall sieht § 67 Abs. 2 Satz 7 GO NRW vor, dass der/die Nachfolger/in für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu wählen ist. Der/Die nachfolgende Stellvertreter/in wird dann mit Mehrheitsbeschluss gewählt. Eine Frist für die Nachwahl sieht das Gesetz nicht vor. Nach allgemeiner Auffassung hat sie unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern – in der nächsten Ratssitzung zu erfolgen.
Die Wahl erfolgt somit zwischen den
in der Sitzung vorzuschlagenden Stadtverordneten.