Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes 97 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Tripsrath, Bereich südöstlich der Straße Am Kreuz, östlich der Straße Eiseder Hof und nordwestlich der Hubertusstraße
Beratung über die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Verabschiedung des Bebauungsplanes als Satzung
Geltungsbereich: Fläche in Tripsrath, Bereich südöstlich der Straße Am Kreuz, östlich der Straße Eiseder Hof und nordwestlich der Hubertusstraße
Beratung über die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Verabschiedung des Bebauungsplanes als Satzung
Vorlage
348/2011
Aktenzeichen
61 26 97 01
Art
Vorlage
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss wird gebeten, per Beschlussvorschlag an den Rat über die eingegangene Stellungnahme abzuwägen und den Bebauungsplan als Satzung zu verabschieden.
Sachverhalt:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97 hat inzwischen die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchlaufen.
Die währenddessen eingegangene Stellungnahme wird nachfolgend vorgestellt und ist mit einer Stellungnahme der Verwaltung bzw. des Planungsbüros VDH sowie einer Beschlussempfehlung versehen.
Anlagen:
Abwägungsvorschlag