Betreff
Änderung der Bebauungspläne für die Gewerbegebiete Niederheid, Selka und Fürthenrode
Geltungsbereiche: Gewerbegebiete in der Ortslage Niederheid, zwischen B 221 und Landstraße
8.1 Beratung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
8.2 Verabschiedung der Planentwürfe zur Offenlage und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB
a. 1. Änderung der Bebauungsplanes Nr. 30,
b. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42,
c. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65,
d. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69,
e. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86,
f. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88,
g. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96.
Vorlage
349/2011
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

4.1       Über die eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

4.2       a.        Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 werden zur       Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden       und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

 

            b.        Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 werden zur       Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden       und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

 

            c.        Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 werden zur       Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden       und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

 

            d.        Die Entwürfe der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 werden zur       Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden       und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

 

            e.        Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 werden zur       Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden       und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

 

            f.         Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 werden zur       Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden       und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

 

            g.        Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 werden zur       Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden       und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

 

 

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 10.11.2010 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden nachfolgend vorgestellt und sind mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einer Beschlussempfehlung versehen.

 


Anlagen:

 

Abwägungsvorschläge

Stellungnahmen