Geltungsbereiche: Gewerbegebiete in der Ortslage Niederheid, zwischen B 221 und Landstraße
8.1 Beratung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
8.2 Verabschiedung der Planentwürfe zur Offenlage und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB
a. 1. Änderung der Bebauungsplanes Nr. 30,
b. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42,
c. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65,
d. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69,
e. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86,
f. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88,
g. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96.
Beschlussvorschlag:
4.1 Über die eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.
4.2 a. Die
Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 werden zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur
Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
b. Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 werden zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
c. Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 werden zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
d. Die Entwürfe der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 werden zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
e. Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 werden zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
f. Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 werden zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
g. Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 werden zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
Sachverhalt:
Gemäß Ratsbeschluss vom 10.11.2010 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nachfolgend vorgestellt und sind mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einer Beschlussempfehlung versehen.
Anlagen:
Abwägungsvorschläge
Stellungnahmen