Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Wirtschaftswegekonzept wird in der vorgestellten Form beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung beantragt die Anerkennung des Wirtschaftswegekonzepts bei der Bezirksregierung und stellt nach erfolgter Anerkennung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Förderanträge nach der Förderrichtlinie Wirtschaftswege.

 

  1. Die Verwaltung prüft, welche Optionswege sich für eine ökologische Aufwertung eignen bzw. als Tauschflächen für diesen Zweck in Frage kommen und setzt diese Maßnahmen in den kommenden Jahren entsprechend um. Nicht dafür geeignete Flächen werden bei entsprechendem Interesse veräußert bzw. verpachtet.  

Sachverhalt:

 

Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 04.07.2018 wurde in den vergangenen Monaten von der Gesellschaft für kommunale Infrastruktur (Ge-Komm GmbH) in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem eingerichteten Arbeitskreis ein Wirtschaftswegekonzept entwickelt. Dabei wurde der IST-Zustand des Wegenetzes erfasst und kategorisiert, eine umfassende Analyse vorgenommen und anschließend der künftige SOLL-Stand skizziert, aus dem sich dann die weiteren Handlungsschritte hinsichtlich der laufenden Unterhaltung und für künftige Sanierungen ergeben. Ferner wurde ermittelt welche Wege nicht länger benötigt werden und aufgegeben bzw. einer anderen Nutzung zugeführt werden können (sog. Optionswege).

 

Bereits im Mai 2019 wurde das Konzept auf zwei Veranstaltungen vorgestellt und den Bürgern über die Onlineplattform „www.wirtschaftswegekonzept.de“ die Gelegenheit gegeben Anregungen und Änderungsvorschläge einzureichen. Anschließend wurden diese Anregungen geprüft und sofern möglich in das Konzept aufgenommen. Alle eingereichten Stellungnahmen sowie  die dazu erstellten Kommentare der Verwaltung sind weiterhin auf der Plattform einsehbar.

 

Die erarbeiteten Ergebnisse des Konzepts sowie der Bürgerbeteiligung und die entwickelten Handlungsempfehlungen werden in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses von der Firma Ge-Komm vorgestellt. Ein Ausdruck des schriftlichen Ergebnisberichts sowie der Wegenetzpläne mit IST- und SOLL-Stand werden den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind darüber hinaus online im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Vorlage abrufbar.

 

Für das verabschiedete Konzept kann anschließend eine Anerkennung durch die Bezirksregierung beantragt werden. Eine solche Anerkennung ist Voraussetzung zur Beantragung von Fördermitteln gemäß der Förderrichtlinie Wirtschaftswegebau des Landes.