Betreff
Bebauungsplan Nr. 117 der Stadt Geilenkirchen – „Am Gut Loherhof II";
Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Hünshoven, nördlich der Jülicher Straße und westlich des Pater-Briers-Weges, III. Erweiterung des Flussviertels
- Beratung und Abwägung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
1787/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Der Entwurf wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

 


 

Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.07.2019 (Vorlage 1594/2019) den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 117 der Stadt Geilenkirchen – Am Gut Loherhof II“ zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Dieser Verfahrensschritt wurde zwischenzeitlich durchgeführt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken sind im beigefügten Abwägungsvorschlag zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Beschlussvorschlag versehen.

 

Damit kann der Entwurf nun zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.

 

Eine Ausfertigung der gesamten Planunterlagen mit Abwägungsmaterial wurde den Fraktionsvorsitzenden vorab in Papierform zugeschickt und zusätzlich in das Ratsinformationssystem eingestellt.


Anlagen:

 

1.    Planurkunde Offenlage

2.    Textliche Festsetzungen Offenlage

3.    Begründung Offenlage

4.    Abwägungsvorschlag