Betreff
Planungen des FC 09 Germania Bauchem e.V. zum Bau eines Versorgungsgebäudes auf dem Gelände des Sportzentrum Bauchem
Vorlage
1800/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Planungen des FC 09 Germania Bauchem e.V. zur Errichtung eines Versorgungsgebäudes auf dem Gelände des Heinrich-Cryns-Sportzentrum Bauchem werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Falle einer Förderung im Rahmen des Landesförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ wird mit dem Verein ein erforderlicher Erbpachtvertrag geschlossen.  


Sachverhalt:

 

Das Sportzentrum Bauchem wird in den nächsten Jahren bekanntlich mit Fördermitteln des Bundes umfassend modernisiert. Die Fertigstellung ist für den Winter 2021/2022 vorgesehen.

 

Auf dem Gelände befindet sich seit dem Brand des Hallenbades eine provisorische Anlage aus Containern / Fertiggaragen die hauptsächlich als Lagermöglichkeit genutzt wird. Die Erneuerung dieser Anlage ist nicht Bestandteil der Fördermaßnahme.

 

Der FC 09 Germania Bauchem e.V. ist nun an die Verwaltung herangetreten und hat Pläne zum Neubau eines Versorgungsgebäudes an Stelle der bisherigen Provisorien vorgelegt. Dieses Gebäude soll voraussichtlich enthalten:

 

-       behindertengerechte WC-Anlage

-       Technikraum für z.B. Sprenkleranlage, Steuerung Flutlicht etc.

-       Lagerraum für das Sport-Equipment der Schulen

-       Lagerraum für das Sport-Equipment des ATV Geilenkirchen (Leichtathletik)

-       Lagerraum für das Sport-Equipment des FC Germania Bauchem

-       kleine Kaffeeküche

 

Die Kosten für den Bau werden derzeit inklusive Architektenleistungen mit ca. 175.000  Euro kalkuliert. Der Verein möchte das Gebäude selbst errichten und dafür Mittel aus dem Landesförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ in Anspruch nehmen. Das Programm sieht eine Förderung von bis zu 85 Prozent vor, der Rest würde aus Eigenmitteln bestritten bzw. als Eigenleistung erbracht.

 

Mittel aus dem Landesförderprogramm können Vereine erhalten,  die Eigentümer einer Sportstätte sind oder ein mindestens 10-jähriges Nutzungsrecht über die Sportstätte nachweisen können. Die Notwendigkeit der Investition muss im Rahmen eines mit der regional zuständigen Dachorganisation des organisierten Sports  und im Benehmen mit der Gemeinde abgestimmten Gesamtkonzepts nachgewiesen werden. Die entsprechenden Mittel wurden pauschal für das jeweilige Gemeindegebiet zur Verfügung gestellt, bezogen auf Geilenkirchen beträgt die zur Verfügung stehende Summe 364,660,00 €. Der Kreissportbund hat auf Bitten des Stadtsportverbands die Koordinierung für Geilenkirchen übernommen.

 

Das Heinrich-Cryns-Sportzentrum befindet sich im Besitz der Stadt. Der FC 09 Germania Bauchem e.V. schlägt vor, bezüglich der Teilfläche auf der das Gebäude errichtet werden soll einen Erbpachtvertrag abzuschließen, sofern die Fördermittel aus dem Landesprogramm generiert werden können. Bei einem positiven Votum der Stadt würde er die weiteren Schritte angehen, insbesondere die Abstimmung mit den anderen Vereinen und dem Kreissportbund vorantreiben.

 

Die Verwaltung begrüßt das Vorhaben, da es die vorgesehene umfassende Modernisierung der gesamten Anlage abrundet, insbesondere da auch Räumlichkeiten für die notwendige Technik vorgesehen sind. Zudem würde auch eine WC-Anlage unmittelbar auf der Anlage errichtet und nicht länger auf die Turnhalle bzw. das Bürgerhaus ausgewichen werden müssen.

 

Damit der Verein seine Planungen weiter vorantreiben kann, sind die Planungen zunächst zur Kenntnis zu nehmen und die grundsätzliche Zustimmung zum Abschluss eines Erbpachtvertrags im Falle einer erfolgreichen Förderung zu erteilen. Die endgültige Planung sowie der genaue Vertrag würden sodann erneut zur Entscheidung vorgelegt.