Betreff
Neubildung und Besetzung sowie Umbesetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Drittorganisationen
Vorlage
1803/2020
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Nachdem die Ausschüsse, Kommissionen und die Besetzungsregelungen von Drittorganisationen im vorherigen Tagesordnungspunkt aufgelöst wurden, müssen die Ausschüsse und Kommissionen nun neu gebildet und besetzt werden.

Hierbei ist grundsätzlich ein Einigungsverfahren der Fraktionen vorgesehen. Zusammen mit den Fraktionen wurde der beiliegende Wahlvorschlag erarbeitet. Dem Wahlvorschlag kann nur gefolgt werden, wenn er ohne Gegenstimmen angenommen wird.

 

Im ersten Schritt muss die Neubildung der Ausschüsse und Kommissionen beschlossen werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat beschließt die Bildung der folgenden Ausschüsse:

-          Haupt- und Finanzausschuss

-          Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur

-          Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

-          Umwelt- und Bauausschuss

-          Rechnungsprüfungsausschuss

-          Umlegungsausschuss

 

  1. Der Rat beschließt die Bildung der folgenden Kommissionen:

-          Wegebaukommission

-          Spielplatzkommission

 

Im nächsten Schritt ist die Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse zu bestimmen. Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Personenzahl beizubehalten.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat beschließt, dass sich der Haupt- und Finanzausschuss, der Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur, der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie der Umwelt- und Bauausschuss aus je 19 Mitgliedern bilden.
  2. Der Rat beschließt, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss aus 10 Mitgliedern bildet.
  3. Der Rat beschließt, dass der Umlegungsausschuss mit zwei Mitgliedern des Stadtrates besetzt wird.
  4. Der Rat beschließt, dass sich die Wegebaukommission sowie die Spielplatzkommission aus je 8 Mitgliedern bilden.

 

Darüber hinaus sind die Ausschussvorsitze nach § 58 Abs. 5 und 6 GO NRW zu vergeben. Hierbei ist grundsätzlich ein Einigungsverfahren vorgesehen. Die Einigung der Fraktionen ist aus dem beiliegenden Wahlvorschlag ersichtlich. Demnach ergibt sich die folgende Verteilung und Benennung der Ausschussvorsitze:

 

Ausschuss

Zugriff

Benennung

Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur

Bündnis 90/Die Grünen

Benden, Hans-Jürgen

Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

CDU

Conrads, Karl-Peter

Umwelt- und Bauausschuss

CDU

Paulus, Hans-Josef

Rechnungsprüfungsausschuss

CDU

Kohnen, Heinz

 

Der Vorsitz des Haupt- und Finanzausschusses obliegt dem Bürgermeister.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die oben aufgeführte Besetzung der Ausschussvorsitze.

 

Schließlich muss beschlossen werden, dass die Fraktionen für die Ausschüsse originäre Mitglieder benennen sollen. Falls ein originäres Mitglied verhindert sein sollte, wird es von einem persönlichen Vertreter/einer persönlichen Vertreterin vertreten, der/die bei der Besetzung des Ausschusses von den Fraktionen benannt werden muss. Ferner ist eine Liste allgemeiner Vertreter zu benennen, die in der von der Fraktion aufgeführten Reihenfolge die Vertretung des originären Mitglieds übernehmen, wenn auch der persönliche Vertreter verhindert sein sollte. Die erste Person aus der Liste der allgemeinen Vertreter würde dann die Vertretung übernehmen und im Verhinderungsfall von der zweiten in der Liste aufgeführten Person vertreten werden. Zur Besetzung der o. g. Ausschüsse, Kommissionen und Drittorganisationen liegt ein einheitlicher Wahlvorschlag vor.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt dem einheitlichen Wahlvorschlag zu. Die Vertretungsregelung wird wie oben dargestellt durchgeführt.

 

In diesem Zuge wird darauf hingewiesen, dass die SPD gem. § 4 Nr. 3 lit. i) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen Frau Stadtverordnete Cornelia Banzet als sachkundiges Mitglied mit beratender Stimme in den Jugendhilfeausschuss entsendet. Ein Beschluss ist hierüber nicht zu fassen.

 

Weiterhin beantragt die SPD-Fraktion, den Wahlausschuss im Bereich der Vertreterregelung entsprechend der Anlage zu besetzen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Umbesetzung des Wahlausschusses entsprechend der Anlage.

 

 


Anlagen:

 

-          Einheitlicher Wahlvorschlag

-          Umbesetzung des Wahlausschusses