Betreff
Antrag der Fraktion Freie Bürgerliste zu den Planungen der Erneuerung der Eisenbahnüberführungen in Leiffarth und Würm
Vorlage
1815/2020
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich mit der Deutschen Bahn AG Gespräche mit dem Ziel zu führen, die Planung der Erneuerung der Eisenbahnunterführungen zwischen Leiffarth/Würm und Beeck in der Form zu ändern, dass die Unterführung „Lamersberg“ ohne Ausweitung auch von größeren Fahrzeugen wie Bussen durchfahren werden kann und der Fußgängerweg an der Unterführung „Beeckfließ“ verbreitert wird. 

 


Antragstext:

 

Mit Schreiben vom 11.02.2020 hat die Fraktion „Freie Bürgerliste“ im Rat der Stadt Geilenkirchen einen Antrag zur Tagesordnung vorgelegt. Dieser Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bereits in der ersten Februarwoche 2020, kurz nachdem die Planungen zu den Eisenbahnüberführungen (EÜ)  durch die Deutsche Bahn im Umwelt- und Bauausschuss vorgestellt worden sind, hatte sich die Verwaltung nach einem Gesprächstermin mit dem Ortsvorsteher von Beeck und weiteren Vertretern der CDU-Fraktion am 03.02.2020 mit Schreiben vom 05.02.2020 schriftlich an die DB Netz AG gewandt und um einen Gesprächstermin nachgesucht.

 

In dem Schreiben wurde vorab noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig zumindest eine Vergrößerung der Durchfahrtshöhe von derzeit 2,80 m auf 4,00 m bzw. 4,50 m ist.

 

Am 03.03.2020 fand das Gespräch bei der DB Netz AG in Köln statt.

 

Die Vertreter der Bahn hatten Verständnis für das Anliegen der Stadt und teilten mit, dass sie aufgrund der Diskussionen im Umwelt- und Bauausschuss von sich aus bereits grob ermittelt hätten, welche Kosten durch die Verbreiterung um eine zweite Fahrspur und eine Erhöhung des Bauwerkes entstehen würden und wer dann Kostenträger sei.

Es wurde dargestellt, dass eine solche grundlegende Änderung der Eisenbahnüberführung nichts mehr mit einer Bestandserhaltung, so wie sie seitens der Bahn vorgesehen sei, zu tun habe und die Kosten dann zu 100 % von der Stadt getragen werden müssten.

Diese wurden überschlägig mit ca. 4, 2 Mio. Euro beziffert. Im Gegenzug würde die Bahn wegen eingesparter Unterhaltungsarbeiten eine Ablösesumme von ca. 800.000 € an die Stadt zahlen.

Seitens der Verwaltung wurde den Vertretern der Bahn klar gemacht, dass eine zweite Fahrspur nicht nötig sei und es wurde eindringlich dafür geworben, wenigstens die Durchfahrtshöhe von derzeit 2,80 m auf ca. 4,00 – 4,50 m zulasten der Deutschen Bahn zu ändern.

Da nach Ansicht der Bahn auch eine solche Änderung eine Änderung der Bestandssituation sei und damit der Bestandsschutz verloren gehe, konnte eine Zusage seitens der Bahn nicht erfolgen. Auch die Frage, ob es möglich sei, den Rundbogen durch eine gerade Deckenkonstruktion zur ersetzen, konnte seitens der Bahn bislang nicht beantwortet werden.

 

Zur Bahnüberführung am Beeckfließ wurde ausgeführt, dass die angedachte Verbreiterung des Gehweges ebenfalls als eine Änderung der Bestandssituation einzustufen sei mit der Folge, dass hier Kosten zu übernehmen seien. Beziffert wurden diese bislang nicht.

Da dort jedoch nach den Planungen der Bahn eine Räumwegbreite von 1,00 m und ein Geländer vorgesehen sind, können dort künftig, zwar mit geringen Einschränkungen, auch behinderte Menschen passieren. Die Regelbreite für mobilitätsbehinderte Menschen beträgt hier 1,20 m – 1,30 m.

Die Verwaltung schlägt vor, nach Durchführung der Maßnahme gemeinsam mit dem Wasserverband Eifel-Rur als Grundstückseigentümer eine Lösung (Auskragung) zu suchen und diese dann im Nachgang umzusetzen.

 

Zwischenzeitlich wurde der Sachverhalt sowohl mit einer der für Eisenbahnkreuzungsangelegenheiten zuständigen Mitarbeiterinnen der Bezirksregierung Köln und mit einem Fachingenieurbüro mit folgendem Ergebnis erörtert:

 

 

 

EÜ Am Lamersberg:

 

Jegliche Verbesserung eines Verkehrsweges (Erhöhung der lichten Höhe) wird der Stadt Geilenkirchen als Verlangen einer Änderung der Kreuzung nach § 12 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) ausgelegt und führt zwangsläufig zu einer Kostenbeteiligung der Stadt. Im Gegenzug führt eine Kostenbeteiligung der Stadt auch zu einer Ablösezahlung durch die Bahn.

 

Wie hoch die Kostenbeteiligung und die Ablösezahlung jedoch sein werden, kann aufgrund der bislang vorgelegten/vorhandenen Unterlagen seriös nicht beantwortet werden. Dazu bedarf es einer eingehenderen Erarbeitung von Fiktiventwürfen.

 

Die Kosten für eine vollumfängliche Bearbeitung der EÜ Am Lamersberg (Kreuzungsvereinbarung/Fiktiventwürfe) belaufen sich nach Angabe des Fachingenieurbüros auf ca. 45.000,00 € brutto, ohne Maßnahmen, die sich erst im Zuge der weiteren Planungen noch ergeben können.

Da diese Mittel im Haushalt derzeit nicht veranschlagt sind, müssten diese im Wege einer außerplanmäßigen Auszahlung bereitgestellt und an anderer Stelle eingespart werden.

Zusätzlich wären dann ebenfalls die derzeit noch ungewisse Kostenbeteiligung der Stadt und die Ablösezahlung der Bahn in den kommenden Jahren zu veranschlagen.

 

Wegen des Busverkehrs in der Thelensgracht ist die Verwaltung derzeit mit der WestVerkehr GmbH im Gespräch. Es zeichnet sich ab, dass möglicherweise die Unterquerung der EÜ Am Lamersberg und die Inanspruchnahme der Thelensgracht durch den Busverkehr künftig nicht mehr erforderlich sein werden.

Die WestVerkehr GmbH hat hierzu drei Alternativrouten identifiziert, die die Verwaltung in der Sitzung vorstellen kann. Da die seitens der WestVerkehr GmbH und der Verwaltung favorisierte Route über den Räumweg des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) entlang des Beeckfließes führen soll, müssen Nutzungs-, Ausbau und Unterhaltungsrechte mit dem WVER noch abgestimmt bzw. vereinbart werden. Zudem ist für die Errichtung einer Ausweichbucht und für die Anlegung eines auskömmlichen Einfahrtsbereiches (Schleppkurvenbereich) noch Grunderwerb erforderlich. Insoweit steht diese Route derzeit noch unter Vorbehalt.

 

EÜ Beeckfließ:

 

Das Fachingenieurbüro empfiehlt ebenfalls die Beibehaltung des Gesamtquerschnitts Bach/Räumweg im Zuge der Maßnahme der Bahn und favorisiert die nachgelagerte Änderung, da damit eine Kostenbeteiligung der Stadt vermieden wird.

 

Handlungsempfehlung:

 

Wegen des erheblichen Kostenrisikos eines möglichen Änderungsverlangens durch die Stadt kann die Verwaltung ein solches nach wie vor nicht empfehlen. Es wird daher vorgeschlagen, von einem Änderungsverlangen gegenüber der Bahn abzusehen und die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit der WestVerkehr GmbH eine Buslinie zu realisieren, bei der sowohl die EÜ Am Lamersberg als auch die Thelensgracht nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Im Anschluss an die Umsetzung der Maßnahmen durch die Bahn wird die Verwaltung gemeinsam mit dem WVER eine Möglichkeit suchen, um den Räumweg im Bereich der EÜ auf 1,30 m zu verbreitern.