Betreff
Bericht der Verwaltung über die Maßnahmen im Hinblick auf die Betreuungslücke für Vorschulkinder vom 01.08.2020 bis zum Schulbeginn
Vorlage
1829/2020
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Im letzten Jahr wurde von den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses die Frage diskutiert, wie für Vorschulkinder der Rechtsanspruch auf Betreuung im Zeitraum von der Beendigung der Kitabetreuung am 01.08. eines Jahres bis zum Schulbeginn sichergestellt werde. Die Verwaltung erklärte hierzu, dass gegenüber dem Jugendamt für kein Kind ein entsprechender Anspruch geltend gemacht wurde. Um in Einzelfällen bestehenden Betreuungslücken entgegen zu wirken, hat die Verwaltung seinerzeit eine Abfrage bei den von der Problematik betroffenen Familien angekündigt.

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die Eltern der aktuell in den Kindertageseinrichtungen in Geilenkirchen betreuten Vorschulkinder angeschrieben und aufgefordert, über einen ausgehändigten Vordruck ihren Betreuungsbedarf für den Zeitraum vom 01.08.2020 bis zum Schulbeginn gegenüber dem Jugendamt geltend zu machen.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung unter Berücksichtigung der bis dahin geltend gemachten Bedarfe die Planungen zur Sicherstellung einer Betreuung für die betreffenden Kinder vorstellen.