Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NRW i. V. m. § 8 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen – Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Waurichen
Vorlage
1830/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Anregung i. S. der o. a. Ausführungen zu beantworten und die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.


Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeit in der 30er-Zone in der Hasselter Straße in Waurichen

 

 

Sachverhalt:

 

Mit dem Schreiben vom 21.01.2020 hat sich Frau Marion Veenendaal, Hasselter Str. 70, 52511 Geilenkirchen gem. § 8 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen an den Rat gewandt. Dem Schreiben ist eine Unterschriftenliste beigefügt. Mit dem gemeinsamen Schreiben werden Maßnahmen gefordert, die zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Hasselter Straße in Waurichen führen sollen. Konkret werden folgende Punkte gefordert:

- deutlichere Kennzeichnung der 30 Zone

- rechts vor links Regelung an der Einmündung Brunnenstraße

- Geschwindigkeitsanzeige mit Smiley

- Geschwindigkeitskontrollen

 

Im gesamten Verlauf der Hasselter Straße gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Hasselter Straße ist mit Fahrbahn und beidseitigem Hochbord mit Gehweg ausgebaut. Vereinzelt sind im Straßenverlauf Pflanzbeete vorhanden, die zu einer Verengung der Fahrbahn führen. Zur Verdeutlichung der geltenden Höchstgeschwindigkeit sind im Verlauf der Fahrbahn Piktogramme jeweils im Bereich der Hausnummer 1, vor und hinter der Einmündung der Brunnenstraße und im Bereich der Einmündung Römertraße aufgebracht. Die Einmündung der Brunnenstraße ist der Hasselter Straße mittels Verkehrszeichen 205 StVO, Vorfahrt gewähren untergeordnet.

 

Zz. ist der Beginn der 30er Zone im Verlauf der Hasselter Straße durch das Verkehrszeichen 274.1 der Straßenverkehrsordnung, das auf der rechten Seite aufgestellt ist, gekennzeichnet. Nach den Erläuterungen zu Zeichen 274.1 und 274.2 ist eine beidseitige Aufstellung des VZ 274.1 zulässig. Diese Möglichkeit wird in Kürze umgesetzt.

 

Die vorhandenen 30erPiktogramme auf der Fahrbahn stellen keine Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. Sie dienen lediglich der Verdeutlichung der geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung. Die Piktogramme können im Laufe des Jahres im Rahmen des Markierungsprogramms erneuert und damit deutlich sichtbarer gemacht werden.

 

Grundsätzlich muss der Verkehrsteilnehmer im Verlauf einer 30er Zone erkennen können, dass er sich in einer derartigen Zone befindet. Dazu gehört u. a. auch, dass innerhalb dieser Zonen die rechts vor links Regelung gilt. Eine Änderung der zz. geltenden Vorfahrtsregelung im Bereich der Einmündung der Brunnenstraße ist aufgrund der örtlichen Situation aus Sicht der Verwaltung nicht unproblematisch. Die Einmündungssituation ist recht unübersichtlich und für Verkehrsteilnehmer auf der Hasselter Straße wäre eine rechts vor links Regelung an dieser Einmündung nur schwer zu erkennen. Außerdem liegen in diesem Einmündungsbereich keine adäquaten Straßenquerschnitte und insbesondere unterschiedliche Verkehrsmengen vor. Auch wären Radfahrer, die sich auf der Hasselter Straße befinden, bei dieser Änderung stärker gefährdet. Aus diesem Grund sollte davon abgesehen werden, eine rechts vor links Regelung in diesem Einmündungsbereich einzuführen.

 

Der Stadt steht zz. eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage (Smiley) zur Verfügung. Diese ist in der Regel im Rahmen der Schulwegsicherung an den Grundschulen im Stadtgebiet eingesetzt. Ob die Möglichkeit besteht, den Einsatzplan um die Hasselter Straße zu ergänzen wird zz. geprüft.

 

Die geforderten Geschwindigkeitsüberwachungen können von Seiten der Stadt nicht durchgeführt werden. Hierzu kann zur Kreispolizeibehörde und zur Bußgeldstelle des Kreises Heinsberg Kontakt aufgenommen und dafür geworben werden, im Verlauf der Hasselter Straße entsprechende Kontrollen durchzuführen.

 

Darüber hinaus kann festgestellt werden, dass die Hasselter Straße im Hinblick auf Unfallhäufungspunkte bzw. –strecken unauffällig ist.