Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anregung i. S. der o. a. Ausführungen zu beantworten und die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.
Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeit in der
30er-Zone in der Hasselter Straße in Waurichen
Sachverhalt:
Mit dem Schreiben vom 21.01.2020 hat sich Frau
Marion Veenendaal, Hasselter Str. 70, 52511 Geilenkirchen gem. § 8 der
Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen an den Rat gewandt. Dem Schreiben ist eine
Unterschriftenliste beigefügt. Mit dem gemeinsamen Schreiben werden Maßnahmen
gefordert, die zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im
Bereich der Hasselter Straße in Waurichen führen sollen. Konkret werden
folgende Punkte gefordert:
- deutlichere Kennzeichnung der 30 Zone
- rechts vor links Regelung an der Einmündung
Brunnenstraße
- Geschwindigkeitsanzeige mit Smiley
- Geschwindigkeitskontrollen
Im gesamten Verlauf der Hasselter Straße gilt eine
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Hasselter Straße ist mit Fahrbahn und
beidseitigem Hochbord mit Gehweg ausgebaut. Vereinzelt sind im Straßenverlauf
Pflanzbeete vorhanden, die zu einer Verengung der Fahrbahn führen. Zur
Verdeutlichung der geltenden Höchstgeschwindigkeit sind im Verlauf der Fahrbahn
Piktogramme jeweils im Bereich der Hausnummer 1, vor und hinter der Einmündung
der Brunnenstraße und im Bereich der Einmündung Römertraße aufgebracht. Die
Einmündung der Brunnenstraße ist der Hasselter Straße mittels Verkehrszeichen
205 StVO, Vorfahrt gewähren untergeordnet.
Zz. ist der Beginn der 30er Zone im Verlauf der
Hasselter Straße durch das Verkehrszeichen 274.1 der Straßenverkehrsordnung,
das auf der rechten Seite aufgestellt ist, gekennzeichnet. Nach den
Erläuterungen zu Zeichen 274.1 und 274.2 ist eine beidseitige Aufstellung des
VZ 274.1 zulässig. Diese Möglichkeit wird in Kürze umgesetzt.
Die vorhandenen 30erPiktogramme auf der Fahrbahn
stellen keine Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. Sie
dienen lediglich der Verdeutlichung der geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung.
Die Piktogramme können im Laufe des Jahres im Rahmen des Markierungsprogramms
erneuert und damit deutlich sichtbarer gemacht werden.
Grundsätzlich muss der Verkehrsteilnehmer im
Verlauf einer 30er Zone erkennen können, dass er sich in einer derartigen Zone
befindet. Dazu gehört u. a. auch, dass innerhalb dieser Zonen die rechts vor
links Regelung gilt. Eine Änderung der zz. geltenden Vorfahrtsregelung im
Bereich der Einmündung der Brunnenstraße ist aufgrund der örtlichen Situation
aus Sicht der Verwaltung nicht unproblematisch. Die Einmündungssituation ist
recht unübersichtlich und für Verkehrsteilnehmer auf der Hasselter Straße wäre
eine rechts vor links Regelung an dieser Einmündung nur schwer zu erkennen.
Außerdem liegen in diesem Einmündungsbereich keine adäquaten
Straßenquerschnitte und insbesondere unterschiedliche Verkehrsmengen vor. Auch
wären Radfahrer, die sich auf der Hasselter Straße befinden, bei dieser
Änderung stärker gefährdet. Aus diesem Grund sollte davon abgesehen werden,
eine rechts vor links Regelung in diesem Einmündungsbereich einzuführen.
Der Stadt steht zz. eine mobile
Geschwindigkeitsmessanlage (Smiley) zur Verfügung. Diese ist in der Regel im
Rahmen der Schulwegsicherung an den Grundschulen im Stadtgebiet eingesetzt. Ob
die Möglichkeit besteht, den Einsatzplan um die Hasselter Straße zu ergänzen
wird zz. geprüft.
Die geforderten Geschwindigkeitsüberwachungen
können von Seiten der Stadt nicht durchgeführt werden. Hierzu kann zur
Kreispolizeibehörde und zur Bußgeldstelle des Kreises Heinsberg Kontakt
aufgenommen und dafür geworben werden, im Verlauf der Hasselter Straße
entsprechende Kontrollen durchzuführen.
Darüber hinaus kann festgestellt werden, dass die
Hasselter Straße im Hinblick auf Unfallhäufungspunkte bzw. –strecken
unauffällig ist.