Betreff
Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und SPD zur finanziellen Förderung des Stadtjugendring Geilenkirchen
Vorlage
1833/2020
Art
Anträge

Antragstext:

 

Auf den beigefügten Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und SPD vom 27.02.2020 wird verwiesen.

 

 

Der Antrag zielt darauf ab, den Stadtjugendring in diesem Jahr mit einem Festbetrag von 3.000 € zu unterstützen. Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen hat der Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel. Der Rat hat auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses im Untersachkonto 45100-76000 „Kosten für Maßnahmen der Jugendarbeit“ Mittel von 7.000 € bereitgestellt. Aus diesem Budget werden seit Jahren  Maßnahmen finanziert, die das Jugendamt zum großen Teil in Kooperation mit dem Stadtjugendring und dem Zille durchführt. Sofern der Stadtjugendring ein eigenes Budget erhält, kann ein Teil der Maßnahmen unmittelbar vom Stadtjugendring geplant und auch finanziert  werden, so dass das im genannten Untersachkonto bereitgestellte Budget voraussichtlich zu einem Anteil von 3.000 € nicht ausgeschöpft werden wird. Somit kann der Jugendhilfeausschuss abschließend über die Bereitstellung eines Budgets für den Stadtjugendring entscheiden. In der Sitzung werden die Vorsitzende und der Geschäftsführer des Stadtjugendrings anwesend sein und Fragen beantworten können.

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und SPD vom 27.02.2020