Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NRW i. V. m. § 8 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen - Benennung des Platzes vor dem Bischöflichen Gymnasium St. Ursula
Vorlage
1852/2020
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Die Herren Karl-Heinz Nieren und Heinz Wolf regen mit ihrem beiliegenden Antrag vom 31.01.2020 an, den Platz vor dem Bischöflichen Gymnasium St. Ursula zum „Hermann-Wassen-Platz“ oder zum Hermann-und-Christel-Wassen-Platz“ zu benennen.

 

Für nähere Informationen wird auf den Antrag verwiesen.

 

Gem. § 24 GO NRW i. V. m. § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung und § 5 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Geilenkirchen ist der Haupt- und Finanzausschuss für die inhaltliche Prüfung von Anregungen und Beschwerden zuständig und leitet die Angelegenheiten dann an die zur Entscheidung berechtigte Stelle weiter.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass sich die Stadtverordneten in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses auf einen Beschlussvorschlag einigen, der an den Rat zur Entscheidung weitergeleitet wird.