Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NRW i. V. m. § 8 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen - Errichtung von Mitfahrbänken im Stadtgebiet
Vorlage
1892/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss überweist die Angelegenheit in den Umwelt- und Bauausschuss zwecks Beratung und Entscheidung über die Genehmigung zu Aufstellung und Finanzierung einer zentralen Mitfahrbank in Geilenkirchen sowie weiterer Mitfahrbänke in den Ortslagen Hünshoven, Niederheid, Würm, Grotenrath und Kraudorf.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 18.03.2020 beantragt die „Initiative Mitfahrbänke Geilenkirchen“ die Genehmigung zu Aufstellung und Finanzierung einer zentralen Mitfahrbank in Geilenkirchen sowie weiterer Mitfahrbänke in den Ortslagen Hünshoven, Niederheid, Würm, Grotenrath und Kraudorf.

 

Der Antrag ist  als Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 8 der städtischen Hauptsatzung zu behandeln. Gemäß § 8 Abs. 4 ist der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) für die Erledigung der Anregungen zuständig. Nach § 8 Abs. 5 prüft der HFA diese inhaltlich und überweist sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bereits Ende 2019 wurde die Idee einer Mitfahrbank für den Ortsteil Süggerath durch den Ortsvorsteher an die Verwaltung herangetragen. Seinerzeit wurde bereits eine Recherche bezüglich der Einrichtung von Mitfahrbänken durch die Verwaltung durchgeführt.

Hierbei kristallisierte sich heraus, dass der Kreis Heinsberg als Planungsträger des ÖPNV sowie die WestVerkehr GmbH zur Errichtung von Mitfahrbänken unmittelbar an Bushaltestellen eine ablehnende Haltung vertraten.

 

Eine nun aktuell eingeholte Einschätzung des Kreises Heinsberg zur Errichtung von Mitfahrbänken ergab eine abweichende Sachlage.

Lt. Mitteilung des Kreises habe sich die Situation im Kreis Heinsberg bezüglich der Mitfahrbänke vor kurzem geändert. In der Zwischenzeit seien Mitfahrbänke im Stadtgebiet Wegberg sowie im Gemeindegebiet Selfkant eingerichtet worden mit der Folge, dass die Einrichtung von Mitfahrbänken im Kreis Heinsberg nun geduldet werde.

Nach den bisherigen Erfahrungen sei die Akzeptanz der bestehenden Mitfahrbänke jedoch ernüchternd. Die derzeit bestehende Busbedienung der Orte werde der Mitfahrbank, die eine kontinuierliche Mitnahme nicht garantiere, vorgezogen. Eine Konkurrenzsituation zwischen Bus und Mitfahrbank bestehe somit nicht. Daher sei nach Ansicht des Kreises zunächst der tatsächliche Bedarf einer Mitfahrbank im Einzelfall zu hinterfragen.

Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass die mögliche Einrichtung von Mitfahrbänken mit der örtlichen Ordnungsbehörde, dem Kreis Heinsberg als Planungsträger des ÖPNV und der WestVerkehr GmbH abzustimmen sei.

 

Bei der Einrichtung von Mitfahrbänken ist auch zu bedenken, dass eine Mitnahme von Personen durch Fremde vor dem Hintergrund möglicher krimineller Handlungen sehr risikoreich sein kann.

 

Bei den beantragten Finanzierungsmitteln in Höhe von ca. 3.000 € handelt es sich um freiwillige Auszahlungen/Ausgaben in Form eines Zuschusses, die im Haushalt 2020 nicht veranschlagt sind. Für den Fall, dass die Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen, müssten diese im Wege einer außerplanmäßigen Auszahlung/Ausgabe bereitgestellt und durch Einsparungen bzw. Minderausgaben im Ergebnisplan gedeckt werden. Dazu bedarf es eines entsprechenden Deckungsvorschlages.

Vor dem Hintergrund, dass schon durch die Corona-Krise erhebliche finanzielle Belastungen auf die Stadt zukommen werden, sollte von weiteren freiwilligen Ausgaben dringend Abstand genommen werden.