Betreff
Bebauungsplan Nr. 117 der Stadt Geilenkirchen – „Am Gut Loherhof II“;
Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Hünshoven, nördlich der Jülicher Str. und westlich des Pater-Briers-Weges, III. Erweiterung des Flussviertels
- Beratung und Abwägung über die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beschlussfassung des Bebauungsplans Nr. 117 als Satzung
Vorlage
1899/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen während der Offenlage sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 117 der Stadt Geilenkirchen wird gemäß den Planunterlagen als Satzung beschlossen.

 

 


Übersicht DGK

 

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 19.02.2020 (Vorlage 1787/2020) den Entwurf des Bebauungsplane Nr. 117 der Stadt Geilenkirchen – „Am Gut Loherhof II“ zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Dieser Verfahrensschritt wurde in der Zeit vom 09.03. bis zum 09.04.2020 durchgeführt. Auf-grund der Corona-Pandemie wurden zu Beginn der Offenlage am 09.03.2020 die Öffnungszeiten des Rathauses insofern eingeschränkt, dass nur nach vorheriger Terminvereinbarung ein Betreten des Rathauses möglich ist und nur so die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren eingesehen werden können. Da dies in der zugehörigen Bekanntmachung nicht publiziert werden konnte, gilt die Offenlage nicht als gesetzeskonform. Für diesen Fall schlägt der Städte- und Gemeindebund vor, entweder die Frist zu verlängern oder die Offenlage zu wiederholen.

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung entschieden, die Offenlage (der unveränderten Planunterlagen) zu wiederholen. Stellungnahmen, die bereits im ersten Offenlagezeitraum eingegangen waren, behalten ihre Gültigkeit. Der Zeitraum der wiederholten Offenlage er-streckt sich vom 11.05. bis zum 15.06.2020.

 

Die bisher eingegangenen Stellungnahmen sind im beigefügten Abwägungsvorschlag zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Beschlussvorschlag versehen.

 

Da die Wiederholung der Offenlage zum Zeitpunkt der 39. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung noch nicht abgeschlossen ist, wird in der Ausschusssitzung über den aktuellen Sachstand über eingegangene Stellungnahmen informiert. Aufgrund der Erfahrungen im bisherigen Verlauf des Bauleitplanverfahrens sind weitere Stellungnahmen, die zu einer durchgreifenden Änderung des Plans führen könnten, nicht zu erwarten. Um den Zeitplan der Baugebietsentwicklung aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Baugrundstücken nicht zu gefährden, wird vorgeschlagen, dass in der heutigen Ausschusssitzung der momentane Sachstand erörtert und beschlossen wird. In der Ratssitzung am 24.06.2020 kann dann abschließend über das Verfahren entschieden werden. Sollten nach der heutigen Sitzung noch Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren abgegeben werden, werden diese mit der Einladung zur Ratssitzung zugestellt.

 

Damit kann der Bebauungsplan Nr. 117 der Stadt Geilenkirchen nun beschlossen werden.

 

Eine Ausfertigung der gesamten Planunterlagen mit Abwägungsmaterial wurde den Fraktionsvorsitzenden vorab in Papierform zugeschickt und zusätzlich in das Ratsinformationssystem eingestellt.