Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen sowie zur Art und dem Umfang der Nutzung beim Anbau eines Bürgerhauses an die Turnhalle in Teveren
Vorlage
1921/2020
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Nach der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Stadt Geilenkirchen ist der Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur u. a. für Seniorenbetreuung und Hilfen für Familien, sowie die Angelegenheiten der Sport- und Kulturpflege und die Förderung der Kulturarbeit sowie des Sports und der Planung, dem Bau und der Ausstattung von Freizeitsporteinrichtungen zuständig.

 

Darum ist der Fachausschuss an den Planungen, der Ausrichtung und den zukünftigen Nutzungsbedingungen eines Bürgerhauses zwingend zu beteiligen.

 

Der Ausschuss möge darüber beraten und entsprechende Empfehlungen für die weitere Planung aussprechen.