Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen sowie zur Art und dem Umfang der Nutzung beim Anbau eines Bürgerhauses an die Turnhalle in Teveren
Vorlage
1921/2020
Art
Vorlage
Sachverhalt:
Nach
der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Stadt Geilenkirchen ist der
Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur u. a. für
Seniorenbetreuung und Hilfen für Familien, sowie die Angelegenheiten der Sport-
und Kulturpflege und die Förderung der Kulturarbeit sowie des Sports und der
Planung, dem Bau und der Ausstattung von Freizeitsporteinrichtungen zuständig.
Darum
ist der Fachausschuss an den Planungen, der Ausrichtung und den zukünftigen
Nutzungsbedingungen eines Bürgerhauses zwingend zu beteiligen.
Der
Ausschuss möge darüber beraten und entsprechende Empfehlungen für die weitere
Planung aussprechen.