Betreff
Planungen des F.C. Germania 1910 Teveren e.V. zur Erweiterung des Vereinsheims
Vorlage
1922/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Planungen des F.C. Germania 1910 Teveren e.V. zur Erweiterung des Vereinsheims werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Falle einer Förderung im Rahmen des Landesförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ wird mit dem Verein ein erforderlicher Pachtvertrag geschlossen.  


Sachverhalt:

 

Im Heidestadion Teveren befindet sich neben dem Vereinsheim ein weiteres Gebäude mit Umkleiden und Lagermöglichkeiten, welches wegen baulicher Mängel jedoch nicht mehr nutzbar ist.

 

Der F.C. Germania 1910 Teveren e.V. ist nun an die Verwaltung herangetreten und hat Pläne zur Erweiterung des bestehenden Vereinsheims vorgelegt. Der Anbau soll zwei Umkleiden incl. Duschen/Sanitäranlagen sowie eine Küche/Vorratsraum erhalten.

 

Die Kosten für den Bau werden derzeit mit ca. 144.000 € kalkuliert. Der Verein möchte das Gebäude selbst errichten und dafür Mittel aus dem Landesförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ in Anspruch nehmen. Das Programm sieht eine Förderung von bis zu 85 Prozent vor, der Rest soll mit Eigenmitteln bzw. durch Eigenleistung des Vereins aufgebracht werden.

 

Mittel aus dem Landesförderprogramm können Vereine erhalten,  die Eigentümer einer Sportstätte sind oder ein mindestens 10-jähriges Nutzungsrecht über die Sportstätte nachweisen können. Die Notwendigkeit der Investition muss im Rahmen eines mit der regional zuständigen Dachorganisation des organisierten Sports  und im Benehmen mit der Gemeinde abgestimmten Gesamtkonzepts nachgewiesen werden. Die entsprechenden Mittel wurden pauschal für das jeweilige Gemeindegebiet zur Verfügung gestellt, bezogen auf Geilenkirchen beträgt die zur Verfügung stehende Summe 364,660,00 €. Der Kreissportbund hat auf Bitten des Stadtsportverbands die Koordinierung für Geilenkirchen übernommen.

 

Das Heidestadion  befindet sich im Besitz der Stadt. Der F.C. Germania 1910 Teveren e.V.. schlägt vor, bezüglich der Teilfläche auf der das Gebäude errichtet werden soll einen Erbpachtvertrag abzuschließen, sofern die Fördermittel aus dem Landesprogramm generiert werden können. Bei einem positiven Votum der Stadt würde er die weiteren Schritte angehen, insbesondere die Abstimmung mit den anderen Vereinen und dem Kreissportbund vorantreiben.

 

Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, da die notwendige Infrastruktur künftig in einem Gebäude zusammengeführt wird. Einem vergleichbaren Vorhaben des Vereins Germania Bauchem wurde in der letzten Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses zugestimmt.

 

Zu bedenken ist im vorliegenden Fall jedoch, dass ein Erbpachtvertrag nur für das gesamte Gebäude abgeschlossen werden könnte, also auch der bereits bestehende Gebäudeteil davon umfasst wäre. Hinsichtlich der weiteren Unterhaltung des Gebäudes, etc., wären noch die Verantwortlichkeiten insbesondere in finanzieller Hinsicht zu klären. Vor allem würde sich ein solcher Vertrag aber auch negativ auf die städtische Bilanz auswirken, da in der Größenordnung des Restbuchwertes des Gebäudes (zurzeit ca. 121.000 €) ein Verlust entstünde. Die Verwaltung empfiehlt daher, lediglich einen Pachtvertrag für die Dauer von mindestens 10 Jahren abzuschließen.

 

Damit der Verein seine Planungen weiter vorantreiben kann, erfolgt die Beratung dieses Antrags direkt im Rat. Die Planungen sind zunächst zur Kenntnis zu nehmen und die grundsätzliche Zustimmung zum Abschluss eines Pachtvertrags im Falle einer erfolgreichen Förderung zu erteilen. Die endgültige Planung sowie der genaue Vertrag würden sodann erneut zur Entscheidung vorgelegt.