Beschlussvorschlag:
Die Kita Lütticher Str. 30 der AWO sowie die katholische Kita St. Maria Namen in Gillrath werden für die Dauer der nächsten fünf Kindergartenjahre zu plusKitas benannt und erhalten in diesem Zeitraum jeweils einen Förderbetrag i. H. v. 30.000 € pro Kindergartenjahr. Alle weiteren derzeit in Betrieb befindlichen Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen erhalten für den vorgenannten Zeitraum jährlich einen Förderbetrag i. H. v. jeweils 5.000 € für die Sprachförderung.
Sachverhalt:
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen
hat eine Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) verabschiedet, die am
01.08.2020 in Kraft treten wird.
Die bereits mit der Revision des Kibiz im
Jahr 2014 eingeführten Regelungen zu den Landeszuschüssen für plusKITAs sowie
für die alltagsintegrierte Sprachförderung hat der Landesgesetzgeber im Rahmen
der ab dem 01.08.2020 geltenden §§ 44 und 45 KiBiz übernommen. Die Höhe der
jährlichen Förderung für eine plusKITA wurde von ursprünglich 25.000 € auf
30.000 € angehoben.
Nach § 44 der ab dem 01.08.2020 geltenden
Gesetzesfassung ist eine plusKITA eine Kindertageseinrichtung, die einen hohen Anteil
von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses,
insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf, betreut.
Die ab dem 01.08.2020 geltenden Regelungen zu
den Zuschüssen sind der Vorlage als Auszug aus dem Gesetzestext beigefügt.
Aus den Landeszuschüssen sollen die
Jugendämter vor Ort Einzelzuschüsse für Kindertageseinrichtungen, die vom
Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Jugendhilfeplanung unter Berücksichtigung der
in § 45 Abs. 1 KiBiz genannten
Auswahlkriterien festzulegen sind, bewilligen. Grundlage für die Bewilligung
und die Weiterleitung der Mittel an die Träger ist ein entsprechender Beschluss
des Jugendhilfeausschusses. Auf der Grundlage der bisher geltenden Regelungen
wurden bereits in 2014 und 2019 entsprechende Beschlüsse des
Jugendhilfeausschusses gefasst.
Insgesamt bewilligt das Land dem Jugendamt
für die Dauer von 5 Jahren jährlich einen Landeszuschuss für plusKITAs sowie
für die Sprachförderung i. H. v. insgesamt 125.000 €.
Die Verwaltung des Jugendamtes hat mittels
der in § 45 Abs. 1 KiBiz genannten Kriterien eine Gewichtung der
Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Gewichtung ist der Vorlage als
Anlage beigefügt.
Unter Berücksichtigung der erfolgten
Gewichtung sowie des bisherigen Förderverfahrens, welches sich aus Sicht der
Verwaltung des Jugendamtes in den vergangenen Jahren bewährt hat, schlägt die
Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss vor, die Kita der AWO in der Lütticher Str.
30 sowie die katholische Kita St. Maria Namen in Gillrath für die Dauer der
nächsten fünf Kita-Jahre zu plusKITAs zu benennen und diesen in diesem Zeitraum
eine jährliche Fördersumme i. H. v. jeweils 30.000 € zu zuweisen. Alle weiteren
Kitas im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen sollen für die Dauer der nächsten fünf
Kita-Jahre eine jährliche Fördersumme i. H. v. jeweils 5.000 € für die ergänzende
Sprachförderung erhalten.
Sprachförderbedarf erstreckt sich nicht nur
auf Kinder, die einen Migrationshintergrund haben oder in deren Familie kein
oder nur wenig deutsch gesprochen wird. Vielmehr erstreckt sich der
Sprachförderbedarf mitunter auf alle sozialen Schichten und alle Einrichtungen.
Durch die vorgeschlagene Verteilung der Fördersummen werden alle
Kindertageseinrichtungen in Geilenkirchen in die Lage versetzt, durch
personelle Aufstockungen dem Sprachförderbedarf gezielter nachzukommen.
Im Rahmen der erfolgten Gewichtung würde die
neue städt. Kita Martin-Heyden-Straße, die derzeit noch in den städtischen
Unterkünften an der Friedensburg untergebracht ist, als plusKITA eine erhöhte
Fördersumme erhalten müssen. Da sich die Gewichtung jedoch bei der
Inbetriebnahme der beiden derzeit noch nicht laufenden Gruppen voraussichtlich
für einen erheblichen Teil des Zeitraums von 5 Jahren verschieben wird, schlägt
die Verwaltung die vorgenannte Regelung und eine damit verbundene Abweichung
von der aktuellen Gewichtung vor.
Träger mehrerer Kindertageseinrichtungen
werden durch die vorliegende Verteilung in die Lage versetzt,
einrichtungsübergreifend einzusetzendes Personal zu beschäftigen.