Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt die außerplanmäßigen Auszahlungen.
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2020 sind die nachstehend aufgeführten außerplanmäßigen Leistungen erforderlich:
Produkt, Sachkonto,
Maßnahme |
Bezeichnung, Begründung
und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2020 |
außerplanmäßig
(a) überplanmäßig
(ü) |
Aufwand |
Auszahlung |
03.211.01.0 091100 091100 |
Grundschulen Erfüllung
von Brandschutzauflagen in der KGS Teveren Im
Zuge der brandschutztechnischen Ertüchtigung städtischer Grundschulen wurde
u. a. die Grundschule Teveren in den Jahren 2017, 2018 und 2019 entsprechend saniert. Im
Einklang mit den konzeptionellen Vorgaben sind noch ergänzende bauliche
Maßnahmen vorzunehmen (zusätzliche Brandschotts etc.). Die Umsetzung dieser
Maßnahmen ist im Verlauf der Sommerferien 2020 vorgesehen. Der
Mittelbedarf in Höhe von 25.000 € ist in 2020 nicht eingeplant und somit
außerplanmäßig bereit zu stellen. Deckung Die
Deckung dieser außerplanmäßigen Leistung erfolgt aus Einsparungen bei der noch laufenden Maßnahme
„Brandschutzertüchtigung in der KGS Geilenkirchen“ in entsprechender Höhe. Erfüllung
von Brandschutzauflagen in der GGS Gillrath Auch
die Grundschule Gillrath wurde im gleichen Zeitraum brandschutztechnisch
bearbeitet. Auch
hier ergeben sich notwendige ergänzende bauliche Maßnahmen im Gesamtumfang
von 15.000 €. Der
Mittelbedarf ist in 2020 ebenfalls nicht eingeplant und muss daher
außerplanmäßig bereit gestellt werden. Deckung Die
Deckung erfolgt ebenfalls aus dem Projekt „Brandschutzertüchtigung in der KGS
Geilenkirchen“ |
0 € 0 € |
25.000 €
(a) 15.000 €
(a) |
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X X |