Betreff
Verzicht auf die hälftigen Elternbeiträge in Kitas und in der Kindertagespflege sowie Verzicht auf die OGS-Beiträge für die Monate Juni und Juli 2020
Vorlage
1931/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Geilenkirchen verzichtet für die Monate Juni und Juli 2020 auf die Erhebung der Hälfte der jeweiligen Elternbeiträge auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Bereits in vollem Umfang gezahlte Beiträge werden anteilmäßig erstattet.

 

Außerdem verzichtet die Stadt Geilenkirchen für die Monate Juni und Juli 2020 auf die Erhebung der OGS-Beiträge durch den Träger der OGS.

 


Sachverhalt:

 

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen möchte im Rahmen der Corona-Krise die Eltern von Kindern, die ein Betreuungsangebot in einer Kita oder in der Kindertagespflege nutzen, in den Monaten Juni und Juli dahingehend entlasten, dass die ursprünglich nach der Satzung festgesetzten und von den Eltern zu zahlenden Elternbeiträge in beiden Monaten jeweils auf die Hälfte reduziert werden. Neben einer allgemeinen Entlastung vieler Familien mit Kindern soll hier auch im Rahmen der ab dem 08.06.2020 erfolgten Öffnung der Kitas für alle Kinder der um jeweils 10 Stunden pro Woche reduzierten Betreuungszeit Rechnung getragen werden.

 

Der Beitragsausfall wird durch das Land jeweils zur Hälfte durch eine Ausgleichzahlung kompensiert, so dass sich die Belastung für die Stadt monatlich auf ein Viertel des regelmäßigen Beitragsaufkommens beläuft. Für zwei Monate entstünde hier eine Belastung i. H. v. etwa 40.000 €.

 

Die Verwaltung möchte der Vorgabe des Landes nachkommen und schlägt daher dem Rat vor, für die Monate Juni und Juli 2020 einen Beschluss über den Verzicht auf die Hälfte der grundsätzlich festgesetzten Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege zu fassen. Hierdurch wird auch eine Ungleichbehandlung der Eltern in Geilenkirchen zu den Eltern in anderen Jugendamtsbezirken vermieden.

 

Für die OGS-Beiträge hat das Land eine gleichlautende Erstattungsregelung getroffen. In einer gemeinsamen Konferenz mit dem Landrat haben sich die Schulträger allerdings überwiegend dafür ausgesprochen, für die beiden Monate Juni und Juli vollständig auf eine Beitragserhebung zu verzichten, da in der OGS nach wie vor ein eingeschränktes Angebot besteht. Hierüber wurden die Fraktionsvorsitzenden bereits mit Mail vom 29.05.2020 informiert.