Beschlussvorschlag:
Die Stadt Geilenkirchen verzichtet
für die Monate Juni und Juli 2020 auf die Erhebung der Hälfte der jeweiligen
Elternbeiträge auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in
Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Bereits in vollem Umfang
gezahlte Beiträge werden anteilmäßig erstattet.
Außerdem verzichtet die Stadt
Geilenkirchen für die Monate Juni und Juli 2020 auf die Erhebung der OGS-Beiträge
durch den Träger der OGS.
Sachverhalt:
Die Landesregierung in
Nordrhein-Westfalen möchte im Rahmen der Corona-Krise die Eltern von Kindern,
die ein Betreuungsangebot in einer Kita oder in der Kindertagespflege nutzen,
in den Monaten Juni und Juli dahingehend entlasten, dass die ursprünglich nach
der Satzung festgesetzten und von den Eltern zu zahlenden Elternbeiträge in
beiden Monaten jeweils auf die Hälfte reduziert werden. Neben einer allgemeinen
Entlastung vieler Familien mit Kindern soll hier auch im Rahmen der ab dem
08.06.2020 erfolgten Öffnung der Kitas für alle Kinder der um jeweils 10
Stunden pro Woche reduzierten Betreuungszeit Rechnung getragen werden.
Der Beitragsausfall wird durch das
Land jeweils zur Hälfte durch eine Ausgleichzahlung kompensiert, so dass sich
die Belastung für die Stadt monatlich auf ein Viertel des regelmäßigen
Beitragsaufkommens beläuft. Für zwei Monate entstünde hier eine Belastung i. H.
v. etwa 40.000 €.
Die Verwaltung möchte der Vorgabe
des Landes nachkommen und schlägt daher dem Rat vor, für die Monate Juni und
Juli 2020 einen Beschluss über den Verzicht auf die Hälfte der grundsätzlich
festgesetzten Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in
Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege zu fassen. Hierdurch wird
auch eine Ungleichbehandlung der Eltern in Geilenkirchen zu den Eltern in
anderen Jugendamtsbezirken vermieden.
Für die OGS-Beiträge hat das Land
eine gleichlautende Erstattungsregelung getroffen. In einer gemeinsamen
Konferenz mit dem Landrat haben sich die Schulträger allerdings überwiegend
dafür ausgesprochen, für die beiden Monate Juni und Juli vollständig auf eine
Beitragserhebung zu verzichten, da in der OGS nach wie vor ein eingeschränktes
Angebot besteht. Hierüber wurden die Fraktionsvorsitzenden bereits mit Mail vom
29.05.2020 informiert.