Betreff
Mitteilung über die forstlichen Maßnahmen durch den Bundesforst zur Beseitigung von Luftfahrthindernissen im Bereich der Anflugschneise Ost am NATO-Flugplatz Teveren
Vorlage
1937/2020
Art
Vorlage

Sachverhalt:

Gemäß dem Bewirtschaftungsvertrag vom 27.03.1991 obliegt dem Bundesforst die Beseitigung von Luftfahrthindernissen und die Forstbewirtschaftung im betreffenden städtischen Waldbesitz.

Entsprechend dem Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses vom 08.04.2014 wurde mit dem Bundesforstbetrieb Rhein-Weser vereinbart, dass auf der Grundlage einer Gesamtplanung jährlich die geplanten Forstmaßnahmen in den Waldflächen im Bereich der Anflugschneise Ost zum NATO-Flugplatz Teveren zuvor in einem städtischen Ratsgremium vorgestellt werden.

Nach dem beiliegendem Plan werden in den markierten Flächen forstliche Maßnahmen nach den im Gremium vorgestellten verbindlichen Plänen durchgeführt (Rot = vom Bundesforst zu bearbeitende städtische und sonstige Flächen). Wie in den letzten Jahren wird in der schraffierten Fläche eine umfangreiche Bearbeitung erfolgen, da hier die zulässige Wuchshöhe mit Null festgelegt ist. In den eingekreisten Flächen erfolgt ein Femelhieb. Die durchzuführenden Maßnahmen und Bereiche wurden vom NATO E-3A Verband (Flight Safety) eingefordert und mit Bundesforst abgestimmt. Die Maßnahmen werden in der Sitzung durch einen Mitarbeiter des Bundesforstbetriebes Rhein-Weser vorgestellt

 

 

Maßnahmen:

- Jährliche Eingriffe in genau die Wald- und Gehölzbestände, die die zulässige Oberhöhe im

  folgenden Jahr voraussichtlich überschreiten werden.

- Die Eingriffe werden i. d. R. im Zeitraum 01.10. bis 28.02. eines jeden Jahres durchgeführt.  

  Der Zeitpunkt der Eingriffe ist u. a. abhängig von der Witterung ( Frost/Trockenheit ).

- Die Eingriffe erfolgen i. d. R. durch das „Auf-den-Stock-setzen“ von Teilbereichen, so dass

  sich eine strukturierte Gesamtfläche entwickeln kann.

- Wo möglich Erhalt von landschaftsprägenden Baumindividuen und –gruppen, durch

  Kappung der Kronen, wenn fachlich sinnvoll und technisch umsetzbar.

  Ziel: Entwicklung, Pflege und Erhalt von niederwaldartigen Waldstrukturen, in enger 

  Verzahnung von ( zum Teil temporären ) Offenlandbiotopen aus Sand-und Feuchtheiden, 

  Sandmagerrasen und wärmeliebenden Ruderalfluren.

 

Das „Auf-den-Stock-setzen“ wird wie folgt umgesetzt:

- Mulchen der Flächen mit jungen Austrieben ( i. d. R. mit Forstmulcher ). Das dabei

  anfallende Material verbleibt auf der Fläche. ( Beispiele: Bereiche der Anflugbefeuerung und   

  unmittelbar angrenzende Flächen zum Rollfeld ) oder:

- Konventionelle Fällung der Bäume auf den Flächen, die mit Forstmulcher nicht bearbeitet

  werden können. Zunächst werden die Flächen durch die Anlage von Rückegassen gegliedert.

  Anschließend erfolgen die Fällungen durch Forstarbeiter mit Motorsägen, durch

  Harvester oder sonstige Maschinen.

- Das dabei anfallende Material wird i. d. R. verwertet, um die Behandlung in den

  Folgejahren überhaupt ermöglichen zu können. Das Betreten/Befahren der Flächen muss

  regelmäßig möglich sein.

- Zudem wird durch dieses Vorgehen das Brandrisiko im

  An-/Abflugbereich des Flugplatzes stark reduziert. Das zu verwertende Material wird mit

  forstüblichen Rückemaschinen aus den Waldflächen transportiert und als Energieholz

  vermarktet. Die Holzerlöse fließen in den Bundeshaushalt.