Betreff
Abschluss einer Eisenbahnkreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG für die Eisenbahnüberführung Am Lamersberg und Beteiligung an den Planungskosten für eine Variantenuntersuchung
Vorlage
1956/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag (falls erforderlich):

 

Der Ausschuss stimmt dem Abschluss einer Eisenbahnkreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG bezüglich der Eisenbahnunterführung Am Lamersberg und einer Beteiligung an den in diesem Zusammenhang entstehenden Planungskosten in Höhe von xx.xxx € als städtischem Anteil zu.  


Sachverhalt:

 

Wie zwischenzeitlich berichtet, sind mit der DB Netz AG positive Gespräche geführt worden, was die Eisenbahnüberführung Am Lamersberg betrifft. Nach einer internen juristischen Prüfung teilte die DB im letzten Gespräch am 24.07.2020 mit, dass der Abschluss einer Eisenbahnkreuzungsvereinbarung jedoch für das weitere Vorgehen zwingend sei. 

 

Seitens der DB besteht selbst ein sogenanntes Änderungsverlangen, da die Breite der bestehenden Durchfahrt wohl nicht ausreicht. Die Stadt könne in der Vereinbarung ihren Wunsch nach einer Ausgestaltung der Durchfahrt im Kastenprofil statt als Rundbogen benennen.

In dem Gespräch mit der DB wurde seitens der Stadt noch einmal betont, dass es ausdrücklich nicht um eine Änderung der Durchfahrtshöhe gehe, also z.B. dass auch noch die Fahrbahn tiefer gelegt werden müsse um eine Höhe von z.B. 4,00 m zu garantieren, sondern es absolut ausreichend sei, wenn lediglich durch ein Kastenprofil auf einer größeren Breite die aktuelle Höhe (an der höchsten Stelle des Rundbogens) von ca. 3,80 m hergestellt würde.

 

Nach Aussage der DB könne in einem nächsten Schritt das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro die Kosten der verschiedenen Varianten (Nullvariante, Änderungswunsch der Bahn, Änderungswunsch der Stadt, Gesamtvariante) berechnen. Aus diesen Zahlen ließe sich dann die finanzielle Beteiligung der Stadt ermitteln, sofern die Maßnahme umgesetzt werden soll. Natürlich bestehe die Möglichkeit, dass sich aus der Prüfung ergibt, dass die Variante auch ohne oder nur geringe Mehrkosten umzusetzen ist. An dieser Stelle bestünde aber auch immer noch die Möglichkeit für die Stadt, den Änderungswunsch zurückzuziehen, wenn man sich wegen zu hoher Kosten dann gegen eine Umsetzung entscheide.

 

Sofern diese Variantenuntersuchung nun gewünscht wird, ist jedoch eine Kostenbeteiligung der Stadt an den Planungskosten erforderlich. Die DB Netz AG wird die Kosten dafür beim Ingenieurbüro abfragen. Eine Rückmeldung dazu stand bei der Erstellung der Einladung noch aus, wurde aber spätestens bis zur Sitzung zugesagt. Je nach Höhe der entstehenden Kosten wäre hier dann ohnehin eine Entscheidung des Ausschusses erforderlich.

 

Ergänzend wird zur der Überführung am Beeckfließ bezüglich des Räumweges mitgeteilt, dass Abstimmungsgespräche mit dem Wasserverband und mit dem Kreis als Unterer Wasserbehörde stattgefunden haben. Man hat sich darauf geeinigt, dass nach Fertigstellung der Arbeiten durch die DB, dann noch eine Verbreiterung des Weges durch einen seitlichen Überbau des Fließes vorgenommen werden kann.