Betreff
Beratung und Beschlussfassung über das Einvernehmen einer Abgrabung westlich der B 221
Vorlage
367/2011
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Geilenkirchen stellt das Einvernehmen nach § 36 BauGB her.


Sachverhalt:

Seit Jahrzehnten betreiben die Fa. Davids und die Fa. Dohmen westlich der B 221 Abgrabungen. Das Vorkommen an Kiesen und Sanden erweist sich in diesen Bereichen als sehr ergiebig und von guter Qualität.

Da seitens der Bauwirtschaft nach wie vor anhaltender Bedarf nach Rohstoffen besteht, hat die Fa. Davids zuletzt in 2009 beantragt, die bestehende Abgrabungsfläche zu erweitern (Frelenberg IV).

 

Die Erweiterung ist nach den Vorschriften des Abgrabungsgesetzes genehmigungspflichtig. Genehmigungsbehörde ist der Kreis Heinsberg  (Amt für Umwelt und Verkehrsplanung als Abgrabungsbehörde). Über die Zulässigkeit der Erweiterung wird nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden entschieden.

Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Geilenkirchen wäre der Umwelt- und Bauausschuss zuständig für die Herstellung des Einvernehmens.

 

Die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB hat innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Antragsunterlagen bei der Stadtverwaltung zu erfolgen. Diese Frist endet am 2. April 2011, also vor der nächsten Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses (5. April 2011). Aus diesem Grund wurde die Angelegenheit zur Tagesordnung der Ratssitzung genommen.

 

Bereits in seiner Sitzung am 19.08.2008 hatte sich der Umwelt- und Bauausschuss mit der Erweiterung der Abgrabungsfläche beschäftigt und das erforderliche Einvernehmen hergestellt.

Da es aus der Anwohnerschaft  der Ortschaft Frelenberg seinerzeit heftige Proteste gegen die geplante Erweiterung gab, wurde der Antrag zunächst ruhend gestellt.

 

Schließlich stellte die Fa. Davids am 06.08.2009 einen neuen Antrag, der – als Reaktion auf die Proteste aus Frelenberg – eine Verkleinerung der Fläche von bisher 27,3 ha. Auf ca. 4,7 ha. vorsah.

Hierzu hat der Umwelt- und Bauausschuss das erforderliche Einvernehmen in seiner Sitzung am 08.09.2009 hergestellt; die Genehmigung wurde durch den Kreis Heinsberg am 25.03.2010 erteilt.

 

Gegenstand des nun vorliegenden Antrages ist die Erweiterung der zuletzt genehmigten Abgrabung (Frelenberg IV) um eine Fläche von 0,73 ha. Im Rahmen der bestehenden Trockenabgrabung sollen auch hier Kies, Sand und Lehm abgebaut werden. Sowohl beim Betrieb als auch bei der Rekultivierung der Fläche soll das Konzept der bestehenden Abgrabung fortgesetzt werden.

 

Für das Stadtgebiet Geilenkirchen sind durch die geplante Erweiterung der Abgrabungsfläche keine Beeinträchtigungen erkennbar.


Finanzierung:

 


Anlagen: