Betreff
Vorstellung und Beratung der Entwurfsplanung zur Sanierung und Erweiterung der Sportfreianlagen im Schul- und Sportzentrum Bauchem
Vorlage
1966/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgestellte Entwurfsplanung wird verabschiedet.


Sachverhalt:

 

Das Ing.-Büro Geo3 hat die Entwurfsplanung zur Sanierung und Erweiterung der Sportfreianlagen im Schul- und Sportzentrum Bauchem mittlerweile auftragsgemäß fertig gestellt. Diese wird durch einen Vertreter des Planungsbüros in der Sitzung vorgestellt.

Vorab wird die Planung ins Ratsinformationssystem eingestellt. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten jeweils Papierausfertigungen.

 

Die Planung wurde in insgesamt 2 Gesprächsterminen mit Vertretern des FC Germania Bauchem, des Leichtathletikvereins (ATV Geilenkirchen), der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule, des Schul-, Sport- und Kulturamtes, des Stadtbetriebes und des Ordnungs­amtes erörtert, ergänzt und abgestimmt.

 

Zu den Ergänzungen, die für unbedingt erforderlich gehalten werden, gehört die komplette Einzäunung der modernen Sportanlagen, um diese so gut wie möglich gegen Vandalismus zu schützen.

Weiterhin wurde in Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber nicht wie ursprünglich vorgesehen, die Parkplatzfläche an der Jahnstraße, sondern die Parkplatzfläche auf der anderen Seite der Sporthalle (Zufahrt zum Hallenbad) zur Sanierung angemeldet und der Förderung zugrunde gelegt. Hintergrund dafür war die Beibehaltung der Option, auf der Parkplatzfläche an der Jahnstraße künftig möglicherweise eine neue Turnhalle zu errichten.

 

Nach der durch das Büro Geo3 vorgelegten und gegenüber der erfolgten Kostenschätzung detaillierteren Kostenberechnung nach DIN 276 unter Einbeziehung der Ergänzungen, entstehen nach dem derzeitigen Kostenstand Mehrkosten in Höhe ca. 16 %, ausmachend ca. 385.000,00 €.

Die Details dazu werden durch den Vertreter des Planungsbüros in der Sitzung dargestellt.

 

Die Mehrkosten wären als Voraussetzung für eine spätere Auftragsvergabe durch eine Erhöhung des Haushaltsansatzes 2021 zusätzlich bereit zu stellen.

Nach Verabschiedung der Planung wäre diese dann im nächsten Schritt der Oberfinanzdirektion Münster vorzulegen und anschließend der Öffentlichkeit in geeigneter Weise vorzustellen.

 

Mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen wurde die Entwurfsplanung erörtert.