Betreff
Vorlage der Übersicht über die Übertragung von Ausgabeermächtigungen in das Jahr 2011
Vorlage
368/2011
Art
Vorlage

Sachverhalt:

Bei Aufstellung des Haushaltsplanes lässt sich nicht immer mit Gewissheit übersehen, ob die veranschlagten Ausgabeermächtigungen für Investitionen bis zum Ende des Haushaltsjahres wie geplant in Anspruch genommen werden können. Um eine zügige Durchführung der Vorhaben zu gewährleisten, ist in § 22 Gemeindehaushaltsverordnung vorgesehen, dass in diesen Fällen die noch nicht in Anspruch genommenen Ausgabeermächtigungen ins nächste Jahr übertragen werden können.

Nach § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen vorzulegen. Die entsprechende Aufstellung ist als Anlage beigefügt.

Die Finanzierung dieser übertragenen Ausgabeermächtigungen erfolgt durch eine Darlehensermächtigung aus 2010 in Höhe von rd. 6,9 Mio. €. Der Restbetrag wird über liquide Mittel, die aus vorweggenommenen Darlehensaufnahmen resultieren, gedeckt.