Betreff
Wahl der Ortsvorsteher/innen
Vorlage
2006/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt der ausgehändigten Vorschlagsliste zur Benennung der Ortvorsteher bzw. Ortsvorsteherinnen zu.  


Sachverhalt:

 

Für jeden Stadtbezirk wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Stimmbezirk erzielten Stimmenverhältnisses einen Ortsvorsteher bzw. eine Ortsvorsteherin (§ 39 Abs. 6 GO NRW).

Sie sollen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und müssen dem Rat angehören oder angehören können. Aufgabe des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin ist es in erster Linie, die Belange seines bzw. ihres Bezirkes wahrzunehmen.

 

Nach § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen wird das Stadtgebiet in folgende Bezirke eingeteilt:

 

a)     Beeck

b)     Geilenkirchen mit Bauchem und Hünshoven

c)      Gillrath, Hatterath, Nierstraß und Panneschopp

d)     Grotenrath

e)     Immendorf, Waurichen und Apweiler

f)       Kraudorf, Nirm, Kogenbroich und Hoven

g)     Lindern

h)     Niederheid

i)       Prummern

j)       Süggerath

k)      Teveren und Bocket

l)       Tripsrath, Hochheid und Rischden

m)   Würm, Leiffarth, Flahstraß, Müllendorf und Honsdorf

 

Für jeden dieser Bezirke ist ein Ortsvorsteher bzw. eine Ortsvorsteherin zu wählen. Die Fraktionen des Rates haben sich im Vorfeld über die Besetzung abgestimmt. Eine Auflistung der zu benennenden Personen ist in der Anlage beigefügt.