Betreff
Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister/innen und der übrigen Ratsmitglieder
Vorlage
2016/2020
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Die stellvertretenden Bürgermeister/innen und die übrigen Ratsmitglieder werden von der Bürgermeisterin eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 67 Abs. 3 GO NRW).

 

Hierzu erheben sich die stellvertretenden Bürgermeister/innen und übrigen Ratsmitglieder von ihren Plätzen. Die Bürgermeisterin verliest die folgende Formel:

 

„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt zu erfüllen.“