Betreff
Vorlage des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Geilenkirchen für den Zeitraum 2011 bis 2014
Vorlage
373/2011
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2011 bis 2014 in der vorliegenden Fassung.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes war der Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.03.2011 als Anlage beigefügt. Außerdem sind aufgrund eines Erlasses des Innenministeriums bei nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzepten für die beabsichtigten Investitionen zwei Dringlichkeitslisten zu erstellen.

In der Dringlichkeitsliste A sind die rentierlichen Maßnahmen (Abwasserbeseitigung und Bestattungswesen) darzustellen.

In der Dringlichkeitsliste B sind die übrigen Maßnahmen aufzuführen. Hier ist ferner zu berücksichtigen, dass ein Kreditaufnahmerahmen festgelegt wird, der in Summe die Höhe von zwei Drittel der ordentlichen Tilgungen nicht überschreiten darf. Die ordentlichen Kredittilgungen belaufen sich bei der Stadt auf 1,3 Mio. €. Somit beträgt der Kreditaufnahmerahmen hiervon zwei Drittel = rd. 867 T€. Dies bedeutet, dass Investitionen aus der beiliegenden Liste B nur bis zur lfd. Nummer 37 durchgeführt werden dürfen. Die Maßnahmen der Nummern 38 bis 41 übersteigen den Kreditrahmen und dürfen daher nicht begonnen werden.