Betreff
Beschluss des Straßen- und Wegekonzeptes gemäß § 8a KAG NRW
Vorlage
2038/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das beigefügte Straßen- und Wegekonzept 2020 wird beschlossen. Dieses soll jährlich fortgeschrieben werden.

 


Sachverhalt:

 

Der Landtag NRW hat mit Gesetz vom 19.12.2019 die Einführung des § 8a KAG NRW                 - Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen - beschlossen, das am 01.01.2020 in Kraft getreten ist.

 

Hiernach hat die Gemeinde gemäß § 8a Absatz 1 KAG NRW ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können.

 

Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinde anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben. Das Straßen- und Wegekonzept wird von der kommunalen Vertretung beraten und beschlossen.

Ziel dieses Konzeptes ist es, sowohl dem Stadtrat eine Grundlage für künftige Entscheidungen zu Mittelbereitstellung als auch für die Bürgerinnen und Bürger eine transparente Informationsgrundlage für künftige Straßenausbaumaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

 

Das Konzept ist lediglich informeller Natur und beinhaltet keine Vorentscheidungen über eine konkrete Straßenausbaumaßnahme bzw. über eine Straßenunterhaltungsmaßnahme. Es ist jedoch Voraussetzung für den Erhalt der seitens des Landes in Aussicht gestellten Förderung der Straßenbaubeiträge (50%), die von Fall zu Fall seitens der Verwaltung zu beantragen ist.

 

Ein erstes Straßen- und Wegekonzept für die Stadt Geilenkirchen ist als Anlage beigefügt. Es ist entsprechend dem erlassenen Muster aufgebaut und spiegelt das bisherige 5-jährige Investitionsprogramm, ergänzt um die derzeit bereits bekannten bzw. voraussehbaren Unterhaltungsmaßnahmen wieder. Es ist eine jährliche Fortschreibung des Konzeptes vorgesehen.

 

Um eine rechtliche Unsicherheit des Gesetzgebers in Bezug auf den zwingenden Konzeptbeginn vorzubeugen, werden die Maßnahmen des Konzeptes ab dem Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2024 dargestellt.

 

Auf die Erfassung der Wirtschaftswege wird im Rahmen dieses Straßen- und Wegekonzeptes verzichtet, da diese bereits im eigenständigen Wirtschaftswegekonzept der Stadt Geilenkirchen erfasst worden sind.