Betreff
Neufassung der Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und für sonstige Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes in der Stadt Geilenkirchen
Vorlage
2041/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt die Neufassung der „Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und für sonstige Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes in der Stadt Geilenkirchen“ in der ihm vorliegenden Form.


Sachverhalt:

 

Die Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und für sonstige Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes der Stadt Geilenkirchen ist in einigen Punkten redaktionell anzupassen.

 

Zudem sind die Gebührensätze anzupassen, da sich die Personalkosten seit der letzten Änderung im Jahr 2012 weiterentwickelt haben.

 

Aufgrund  der zahlreichen Änderungen schlägt die Verwaltung vor, die Satzung neuzufassen und auf eine Änderungssatzung zu verzichten. Die Neufassung der Satzung ist dem Anhang zu entnehmen.