Beschlussvorschlag:
Die Straßenreinigungsgebühr wird für das Jahr 2021 auf 1,11 €/Frontmeter festgesetzt.
Die Winterdienstgebühr wird für das Jahr 2021 auf 0,48 €/Frontmeter festgesetzt.
Sachverhalt:
Die Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst im Jahr 2021 ist als Anlage beigefügt.
Gebührenmaßstab
Maßstab für die Gebührenberechnung sind die Frontmeterlängen gem. § 7 Abs. 1-3 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).
Annahmen für das Berechnungsjahr 2021
Für die Ermittlung der Gebührensätze wird in der Kalkulation von folgenden Ansätzen ausgegangen:
a) Straßenreinigungsgebühr
gebührenfähige Kosten in 2021: 114.540,85 €
Kostenüberdeckung aus Vorjahren
(2019): - 1.722,00 €
anzusetzende Kosten: 112.818,85 €
berücksichtigungsfähige Frontmeter: 101.490 m
b) Winterdienst
gebührenfähige Kosten in 2021: 65.830,36 €
Kostenüberdeckung aus Vorjahren
(2019): - 3.205,00 €
anzusetzende Kosten: 62.625,38 €
berücksichtigungsfähige Frontmeter: 131.521 m
Gebührenhöhe
2021
Straßenreinigungsgebühr
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ansätze ergibt sich für das Jahr 2021 eine Straßenreinigungsgebühr in Höhe von 1,11 €/Frontmeter (Vorjahr 1,40 €/Frontmeter). Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Gebühr um 0,29 €/Frontmeter.
Winterdienstgebühr
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ansätze ergibt sich für das Jahr 2021 eine Winterdienstgebühr in Höhe von 0,48 €/Frontmeter (Vorjahr 0,48 €/Frontmeter). Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Gebühr unverändert.
Gründe für die Gebührenanpassung
Die Benutzungsgebühr für die Straßenreinigung ist im Jahr 2021 abzusenken.
In den Jahren 2019 und 2020 war bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren jeweils ein Fehlbetrag aus Vorjahren auszugleichen. Der Fehlbetragsausgleich hat sich in diesen Jahren gebührenerhöhend ausgewirkt.
Im Jahr 2021 ist kein Fehlbetragsausgleich zu kalkulieren.