Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2021 für Straßenreinigung und Winterdienst
Vorlage
2052/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Straßenreinigungsgebühr wird für das Jahr 2021 auf  1,11 €/Frontmeter festgesetzt.

 

Die Winterdienstgebühr wird für das Jahr 2021 auf 0,48 €/Frontmeter festgesetzt.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für die  Straßenreinigung und den Winterdienst im Jahr 2021 ist als Anlage beigefügt.

 

 

Gebührenmaßstab

 

Maßstab für die Gebührenberechnung sind die Frontmeterlängen gem. § 7 Abs. 1-3 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

 

 

Annahmen für das Berechnungsjahr 2021

 

Für die Ermittlung der Gebührensätze wird in der Kalkulation von folgenden Ansätzen ausgegangen:

 

a) Straßenreinigungsgebühr

 

gebührenfähige Kosten in 2021:                                           114.540,85 €

Kostenüberdeckung aus Vorjahren (2019):                          -   1.722,00 €

anzusetzende Kosten:                                                            112.818,85 €

 

berücksichtigungsfähige Frontmeter:                                  101.490 m

 

b) Winterdienst

 

gebührenfähige Kosten in 2021:                                             65.830,36 €

Kostenüberdeckung aus Vorjahren (2019):                          -   3.205,00 €

anzusetzende Kosten:                                                              62.625,38 €

 

berücksichtigungsfähige Frontmeter:                                  131.521 m

 

 

 

 

Gebührenhöhe 2021

 

Straßenreinigungsgebühr

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ansätze ergibt sich für das Jahr 2021 eine Straßenreinigungsgebühr in Höhe von 1,11 €/Frontmeter (Vorjahr 1,40 €/Frontmeter). Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Gebühr um 0,29 €/Frontmeter.

 

Winterdienstgebühr

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ansätze ergibt sich für das Jahr 2021 eine Winterdienstgebühr in Höhe von 0,48 €/Frontmeter (Vorjahr 0,48 €/Frontmeter). Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Gebühr unverändert.

 

 

Gründe für die Gebührenanpassung

 

Die Benutzungsgebühr für die Straßenreinigung ist im Jahr 2021 abzusenken.

In den Jahren 2019 und 2020 war bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren jeweils ein Fehlbetrag aus Vorjahren auszugleichen. Der Fehlbetragsausgleich hat sich in diesen Jahren gebührenerhöhend ausgewirkt.

Im Jahr 2021 ist kein Fehlbetragsausgleich zu kalkulieren.