Beschlussvorschlag:
Die Niederschlagswassergebühr wird für das Jahr 2021 unverändert auf 0,68 €/qm angeschlossener befestigter Grundstücksfläche festgesetzt.
Die Schmutzwassergebühr wird für das Jahr 2021 unverändert auf 2,99 €/cbm Frischwassermaßstab festgesetzt.
Sachverhalt:
Die Gebührenbedarfsberechnung 2021 für die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser und Schmutzwasser) ist als Anlage beigefügt.
Gebührenmaßstab
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den Quadratmetern der bebauten bzw. überbauten befestigten Fläche auf den angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage gelangen kann (Flächenmaßstab).
Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge in cbm abzüglich der anzurechnenden Abzugsmengen bemessen (Frischwassermaßstab).
Annahmen für das Berechnungsjahr 2021
Für die Ermittlung der Gebührensätze wird von folgenden Ansätzen ausgegangen:
a) Niederschlagswassergebühr
gebührenfähige Aufwendungen: 2.458.379,67 €
Kostenüberdeckung aus 2018: - 85.382,00 €
Kostenüberdeckung
aus 2019 (anteilig): - 95.000,00 €
Bemessungsgrundlage insgesamt: 2.277.997,67 €
Einheiten (kalk. befestigte Flächen): 3.334.475 qm
b) Schmutzwassergebühr
gebührenfähige Aufwendungen: 3.875.619,47 €
Kostenüberdeckung
aus 2019 (anteilig) - 170.000,00
€
Bemessungsgrundlage insgesamt: 3.705.619,47 €
Einheiten (kalk. Frischwassermaßstab) 1.240.000,00 cbm
Gebührenhöhe 2021
a)
Niederschlagswassergebühr
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ansätze ergibt sich für das Jahr 2021 eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,68 €/qm (Vorjahr 0,68 €/qm).
Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Gebühr damit unverändert.
b)
Schmutzwassergebühr
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ansätze ergibt sich für das Jahr 2021 eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,99 €/cbm (Vorjahr 2,99 €/cbm).
Im Vergleich zum Vorjahr bleibt auch diese Gebühr unverändert.