Betreff
Verpflichtung der Ausschussmitglieder
Vorlage
2062/2020
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung vom 11.11.2020 den Jugendhilfeausschuss gebildet und die stimmberechtigten Mitglieder gewählt.

Eine Übersicht über die Ausschussmitglieder ist als Anlage beigefügt.

 

Die Ausschussmitglieder sind nach § 67 Abs. 3 in Verbindung mit  § 58 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) von der Bürgermeisterin in den Ausschuss einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzesmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

 

Die Ausschussmitglieder werden verpflichtet, soweit sie nicht bereits als Stadtverordnete bzw. Stadtverordneter oder sachkundige Bürgerin bzw. sachkundiger Bürger in einem anderen Ausschuss verpflichtet wurden.