Betreff
Wahl einer/eines Ausschussvorsitzenden und einer Stellvertretung
Vorlage
2063/2020
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Die / der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und eine Stellvertretung werden nach § 4 AG-KJHG in Verbindung mit der Satzung für das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern gewählt, die dem Rat der Stadt Geilenkirchen angehören.