Betreff
Benennung beratender Mitglieder für verschiedene Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Vorlage
2064/2020
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Geilenkirchen gehört verschiedenen, auf Grundlage des § 78 SGB VIII auf Kreisebene gebildeten, Arbeitsgemeinschaften an. Diese wirken darauf hin, dass ein bedarfsgerechtes Leistungsangebot zur Verfügung steht und Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen. Nach den Geschäftsordnungen der Arbeitsgemeinschaften

 

-         Hilfe zur Erziehung

-         Frühe Hilfen

-         Erziehungsberatung

-         Tageseinrichtungen für Kinder

 

sind aus der Mitte des Jugendhilfeausschusses beratende Mitglieder sowie deren Stellvertreter zu benennen. Diese haben dann die Gelegenheit an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften, die i.d.R. 1-2-mal pro Jahr stattfinden, teilzunehmen.