Betreff
Aufstellung des Haushaltsplanes 2021 für das Jugendamt
Vorlage
2068/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage aufgeführten Haushaltsansätze in den Gesamthaushalt der Stadt Geilenkirchen für das Jahr 2021 einzustellen und zu verabschieden.


Sachverhalt:

Gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen spricht der Jugendhilfeausschuss eine Beschlussempfehlung an den Rat zur Aufstellung des Haushaltsplanes aus.

 

Die anliegende Aufstellung zeigt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Haushaltsansätze in den vom Jugendamt bewirtschafteten Untersachkonten und die mehrjährige finanzielle Entwicklung in den Aufgabenbereichen des Jugendamtes. Der in der Aufstellung errechnete Saldo zeigt nicht den gesamten Zuschussbedarf des Jugendamtes auf, da Personal- und Sachkosten für die Verwaltung des Jugendamtes hier nicht ausgewiesen sind. Des Weiteren stehen der Einnahme im Untersachkonto 46490-17100 – Zuweisungen des Landes zu den Betriebskosten der Tageseinrichtungen für Kinder in eigener Trägerschaft – nicht die entsprechenden Ausgaben für Personal- und Sachkosten der städtischen Kitas gegenüber.

 

Mehraufwendungen oder Mindereinnahmen gegenüber der Planung für das Jahr 2020 ergeben sich im Aufgabenbereich Kindertagesbetreuung durch folgende Veränderungen:

 

-          Inbetriebnahme der viergruppigen Kita „Wurmmatrosen“ in der Martin-Heyden-Straße

 

-          Gesetzliche Änderungen im Finanzierungssystem:

Die an die Kita-Träger pro Kind abzuführenden Betriebskostenzuschüsse wurden erheblich erhöht. Hierdurch steigt der von der Stadt zu leistende Anteil entsprechend an. Entfallen sind gleichzeitig die bisher vom Land zu 100% getragenen Zuschüsse „Verfügungspauschale“ und „zusätzliche U3-Kindpauschale“.

 

-          Per Ratsbeschluss wurde die Beitragsbefreiung der Eltern, deren Jahreseinkommen 27.000 € unterschreitet, beschlossen.

 

-          Gesetzliche Änderung:

Die 2-jährige Vorschulkindbeitragsbefreiung führt zu Mindereinnahmen. Diese werden nicht vollumfänglich durch Mehrerträge des Landes kompensiert. Hinzu kommt die Beitragsbefreiung für alle Geschwisterkinder (auch in der Kindertagespflege).

 

Diese Veränderungen gelten bereits seit August dieses Jahres, wirken sich aber in 2021 erstmals ganzjährig aus.

 

Im Bereich der Kindertagespflege entstehen wegen gesetzlicher Änderungen, siehe TOP 7, sowie durch Schaffung weiterer Plätze Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 150.000 €.

 

Im Aufgabenbereich Hilfen zur Erziehung sind wiederum erhebliche Kostensteigerungen in der Heimerziehung und in der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Minderjährige außerhalb von Einrichtungen zu erwarten. Die Verwaltung wird hierzu in der Sitzung ausführliche Erläuterungen geben.