Betreff
Errichtung eines dorfgemäßen Bürgerhauses als Anbau an die vorhandene Turnhalle der KGS Teveren
Vorlage
2070/2020
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Zur beabsichtigten Errichtung eines Bürgerhauses in der Ortslage Teveren wurde eine Förderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung mit Höchstbetragsregelung beantragt und bewilligt. An Fördermitteln steht ein Betrag von 250.000 € zur Verfügung. Die Förderung ist  für ein dorfgemäßes Bürgerhaus als Anbau an die vorhandene Sporthalle beantragt worden. Die Gesamtausgaben wurden seinerzeit überschlägig berechnet und mit ca. 430.000 € angesetzt. Hierdurch konnte die Maximalförderung realisiert werden.

 

In seiner Sitzung am 26.05.2020 beschloss der Umwelt- und Bauausschuss die Vergabe der Architektenleistungen an das Architekturbüro Wilhelm Wirtz, Geilenkirchen.

 

Nunmehr liegt ein Vorentwurf zur Realisierung dieses Vorhabens vor.

 

Herr Architekt Wirtz wird diesen Entwurf in der Sitzung vorstellen. Auf Grundlage dieses Vorentwurfes würden im Folgenden die als zukünftige Nutzer in Frage kommenden Ortsvereine bzw. die Einwohner bezüglich der Detailplanung beteiligt. Unter Berücksichtigung der dabei gewonnenen Erkenntnisse würde dann eine abschließende Planung durch das Architekturbüro vorzunehmen sein.

 

Hinsichtlich der Kosten des Bauvorhabens haben sich deutliche Steigerungen im Vergleich zur überschlägigen Kostenschätzung im Rahmen der Mittelbeantragung ergeben. Hierfür sind mehrere Gründe ausschlaggebend. Einerseits sind seit Beginn der Planungen in 2018 bis zur Ausführung in 2021 deutliche Kostensteigerungen im Bausektor zu verzeichnen. Andererseits konnte 2018 nur eine sehr grobe erste Schätzung der Baukosten vorgenommen werden. Zwischenzeitlich liegt nun erstmalig eine valide Kostenschätzung vor.

 

Herr Architekt Wirtz wird in der Ausschutzsitzung die Entwurfsplanung mit der entsprechenden Kostenberechnung vorstellen.